Matthias Stefke 2. Redebeitrag zum Antrag von BVB/FW „Einheitlicher Umgang mit DDR Garagen“ – 11.05.2023

11. Mai 2023

Rede von Matthias Stefke in Textform:

Matthias Stefke (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich erst einmal sehr herzlich für die Debatte, die doch deutlich gemacht hat, wie komplex das Thema ist. Das hat auch der Innenminister gerade noch einmal dargestellt, wofür ich äußerst dankbar bin. Ich habe nie bestritten, dass es eine komplexe Angelegenheit ist, aber es ist eine Angelegenheit, die, auch wenn sie im Bundesrecht geregelt wurde, sehr wohl auch bis in die kommunale Ebene wirkt. Insofern bin ich den Vorrednern auch nicht böse, dass sie all das, was dazu gehört, vielleicht nicht in der Tiefe durchdrungen haben, aber das können wir vielleicht im Innenausschuss vertiefen, wenn es zu einer Überweisung unseres Antrags kommen sollte – diese beantrage ich hiermit schon einmal.

Herr Noack, wir wollten mit unserem Antrag keine neue Rechtslage schaffen, sondern den Kommunen die aktuell gültige Rechtslage durch ein Rundschreiben erklären lassen.

Ein Rundschreiben, Herr Minister, ist nun auch nichts Außergewöhnliches. Ich habe mir vom Kollegen Vida, bevor er die Sitzung leider verlassen musste, bestätigen lassen, dass es zum Thema Altanschließer wohl eine ganze Menge an Rundschreiben an die Kommunen gab, um klarzustellen, wie mit diesem Thema umzugehen ist. Wir haben also nichts Exotisches vorgeschlagen.

Die Bundesratsinitiative 2013/2014, das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1999 – alles Schnee von gestern, Herr Noack! Die Rechtslage, die ab 1. Januar dieses Jahres gilt, ist für die Menschen das, was maßgeblich ist. Und es gilt, darauf Antworten zu finden. Sie sagten, wenn bei Ihnen in der Stadt Garagen aufgegeben werden, gebe es keine Neuvermietung. Trotzdem stellt sich die Frage: Was erwartet denn Ihre Stadt von den bisherigen Garageneigentümern? Darf der Eigentümer die Garage so hinterlassen, wie er sie zugeschlossen hat, oder muss er sie, wie es der geltenden Rechtslage entspricht, abreißen lassen? Was ist denn bei einer Mittelgarage – wird die abgerissen, und die Garagen links und rechts fallen in sich zusammen? Sagen wir nur bei den Mittelgaragen: „Nee, Du brauchst nicht abzureißen“, und lassen mit Blick auf die Außengaragen neue Ungerechtigkeiten entstehen? – Fragen über Fragen, die einmal geklärt werden könnten.

Im Rahmen ihrer Zwischenfrage sagten Sie, Garagen würden für Wohnraum benötigt. – Na, schönen Dank! Sie sagen also den Garageneigentümern: Das wird abgerissen, weil wir Wohnraum brauchen, und ihr dürft den Abriss bezahlen. – Ungerechter geht’s nimmer!

Freiherr von Lützow hat gesagt, es gebe keine Eigentumsgaragen mehr. Das ist nicht zutreffend. Es gibt eine Mischung aus Eigentumsgaragen und Garagen, die vor einigen Jahren von den Eigentümern beispielswiese an kommunale Wohnungsbaugesellschaften verkauft wurden – bei uns in Blankenfelde-Mahlow gibt es tatsächlich einen solchen Fall. Aber es gibt immer noch sehr viele, meines Erachtens überwiegend Eigentumsgaragen; der geringere Teil sind Mieter, denen das irgendwann abgekauft wurde und die dafür ein kleines Salär erhalten haben.

In Sachen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung hatten Sie Herrn Noack recht gegeben. Dazu sage ich noch einmal: Es geht nicht um einen Eingriff, sondern um einen Service der Landesregierung für die Kommunen in Form eines Rundschreibens. Letztlich handelt es sich nur um eine Empfehlung, wie damit umzugehen ist.

Herr Schaller hat wieder auf das Bundesrecht verwiesen. Dass alle Garagen weiterverkauft worden seien, stimmt eben nicht, wie ich schon sagte. Das Problem ist die unterschiedliche Auslegung; da ist es egal, ob Schuldrechtsanpassungsgesetz oder BGB. Genau das ist unsere Meinung. Die Rechtsgrundlage ist doch nicht maßgeblich, sondern die Antwort auf die Frage: Wird es unterschiedlich ausgelegt oder nicht? Und es wird unterschiedlich ausgelegt, wie eine aktuelle Umfrage unter den Kommunen unsererseits ergeben hat. Es wäre wünschenswert, hier eine Gleichbehandlung hinzubekommen. Da bin ich ganz anderer Meinung als Kollege Klemp, der sagt: Warum eigentlich Gleichbehandlung? – Unser Anspruch ist es schon, dass zumindest innerhalb des Landes Brandenburg Vorgänge gleich behandelt werden, die einen gleichen Sachverhalt betreffen. Da kann man aber unterschiedlicher Meinung sein.

Sie verwiesen außerdem noch auf den Klageweg: Ja, wir können die Verwaltungsgerichte natürlich noch mehr überlasten! Frau Ministerin Hoffmann wird sich freuen, wenn immer mehr Klagen bei den Verwaltungsgerichten eingehen und über Dinge entschieden werden muss, die man vielleicht anderweitig klären könnte.

Ich bin am Ende meiner Redezeit und beantrage hiermit nochmals die Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales, damit wir uns noch einmal darüber unterhalten können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BVB/FW)

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