BVB/FW Fraktion beantragt Mitbestimmung bei Erschließungsstraßen – Wenn Anlieger schon den Großteil bezahlen, sollen sie auch mitentscheiden!
In einem erneuten Anlauf versuchte die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion für eine Mitbestimmung der Anlieger beim Bau von Erschließungsstraßen zu sorgen. Denn die Anlieger müssen zwar die Straße größtenteils direkt selbst bezahlen, doch was gebaut wird bestimmt allein die Verwaltung bzw. die Gemeindevertreter. Die Straße wird demnach zeitgleich als finanziell als private und Entscheidungstechnisch als rein öffentliche Angelegenheit behandelt. Péter Vida stellte am 12. Mai den Antrag im Landtag vor
SPD-Abgeordneter widerspricht sich selbst
Besonders peinlich der SPD-Abgeordnete Noack: Er hatte noch im Dezember auf Kommunale Selbstbestimmung gepocht. Doch die Kommunalaufsicht hatte auf Weisung der Landesregierung genau diese Kommunale Selbstverwaltung in Form lokaler Bürgerentscheiden nach 2013 immer wieder für unzulässig erklärt. Ergo: Seine SPD-Regierung verhindert die Kommunale Selbstverwaltung. Doch diese Praxis einzustellen? Nein! Den Kommunen die Freiheit zu Bürgerentscheiden zu geben – DAS wäre aus seiner Sicht der illegale Eingriff in die Kommunale Selbstverwaltung. Auf seinen Mangel an Logik hingewiesen fing Noack an unsachlich zu werden.
CDU kein Fan von Mitbestimmung
Der CDU-Abgeordnete Schaller erklärte, dass er nicht 100% versteht worum es in dem Antrag geht. Doch zumindest hatte er eine ausgewogene und sachlichere Position zu dem Problem als sein Koalitionskollege. Er war aber am Ende dennoch der Meinung, dass die Bürger nicht über Mitbestimmung beim Straßenbau abstimmen dürften. Die Bürger dürften nicht die Macht haben, die Stadtverordneten zu überstimmen. Damit stellte er allerdings das Grundprinzip von Direkter Demokratie, ja in gewisser Weise der Demokratie also solcher in Frage. Denn seine Sichtweise stellt die Repräsentanten der Bürger über die Bürger. Doch dass die CDU schon immer mit direkter Demokratie fremdelte – erst recht so lange sie in der Regierung saß – ist bekannt.
Grüne – Mitbestimmung war gestern!
Die Grünen zeigten, wie weit sie sich in Sachen direkter Demokratie von ihren früheren Idealen entfernt haben. Immerhin wurde das Ziel schon 2021 aus dem Parteiprogramm gestrichen. Genau in dem Moment, als es so aussah, als würden die Grünen die Führung in der Regierung übernehmen. Und so spielte der Abgeordnete Klemm Fan der direkten Demokratie, während er die Mitbestimmung ablehnten. Und zeigte, dass er den Antrag nicht verstanden hatte. Es sei aus seiner Sicht unzulässig, wenn nur die Anlieger mitbestimmen. Wohl aber ist es wohl aus Sicht der Grünen zulässig, dass nur die Anlieger die Beiträge zahlen. Dabei geht es bei den B
Kurzum: Beim Zahlen ist die Straße Sache der Anlieger, bei der Entscheidung zur Straße ist diese aber Sache der ganzen Stadt.
Peinliches Unwissen beim Innenminister
Innenminister Stübgen (CDU) behauptete es habe nie eine Genehmigung für einen Bürgerentscheid gegeben habe. Zudem kürzte er bei der Wiedergabe des Antragsinhalts einen Nebensatz weg, um anschließend zu behaupten, der Antrag sei gesetzeswidrig. Obwohl seine Begründung – Mitbestimmung darf nicht bei pflichtigen Ausbau passieren – genau durch diesen Nebensatz geklärt wurde. Am Ende klatschten die Vertreter von SPD, CDU und Grüne Beifall als es darum ging, den Bürgern Entscheidungen zu verbieten.
Wir kämpfen weiter für eine Mitbestimmung beim Bau von Erschließungsbeiträgen. Entweder ist es Sache der Anlieger, die deshalb zahlen sollen – dann müssen diese aber auch mitbestimmen dürfen, was mit ihrem Geld passiert. Oder es ist Sache der Allgemeinheit – dann muss aber die Öffentlichkeit die Kosten übernehmen! Dass die Anlieger die Kosten übernehmen, aber die Verwaltung bestimmt, was gebaut wird ist logisch nicht zu begründen.