Wem der Mietvertrag gekündigt wird, muss oft sogar noch den Abriss der eigenen DDR-Garage bezahlen – Betroffene fordern Rechtssicherheit!
In der DDR konnten Initiativen Garagen auf öffentlichen Grundstücken errichten und die einzelnen Besitzer diese Garage dann mieten oder pachten. Dies führte zu einer eigenwilligen Rechtssituation: Die Garagen gehören Personen, denen aber das Grundstück nicht gehört. Die Garagenbesitzer hatten nach der Wende nun ein Problem, denn das bundesdeutsche Recht sieht solche Konstellationen nicht vor. Den bestehenden Garagen wurden mit Übergangsregelungen eine gewisse Rechtssicherheit gegeben. Doch diese Übergangsregelungen liefen Ende 2022 aus. Betroffene und Kommunen wissen oft nicht, wie es mit den Garagen weitergeht. Teilweise herrscht als ungerecht empfundene Willkür. So können die Grundstücksbesitzer – oft die Kommunen – den Garagenbesitzern kündigen. Diese verlieren dadurch nicht nur ihre selbst gebaute Garage. Sie müssen oft sogar deren Abriss bezahlen!
Der Landtagsabgeordnete Matthias Stefke stellte daher im Landtag einen Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion vor, der Rechtssicherheit bringen soll. Die Landesregierung wird aufgefordert mit einem Rundschreiben die rechtliche Situation klarstellen. Sie soll so die Standards im Umgang mit den Garagen, deren Besitzern und den Miet- und Pachtverträgen setzen.