Matthias Stefke zur 1. Lesung zum „Gesetz zur Modernisierung des Kommunalrechts“ – 21.06.2023

21. Jun 2023

Rede von Matthias Stefke in Textform:

Matthias Stefke (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen und auf der Tribüne! Die Änderung der Kommunalverfassung im Jahr 2021 stand in unmittelbarem Zusammenhang mit der Coronapandemie, um die Arbeit und vor allem die Beschlussfähigkeit der Gremien sicherzustellen. Für die Rechtssicherheit wurden Elemente der kommunalen Notlagenverordnung in die Kommunalverfassung aufgenommen und eine Novellierung weiterer Vorschriften der Kommunalverfassung vorgenommen, beispielsweise zum § 15 zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.

Nach mehr als 15 Jahren und circa 15 Änderungsgesetzen ist nun mit diesem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kommunalrechts eine große Novelle der Kommunalverfassung geplant. Wir sind nicht grundsätzlich dagegen. Wie groß sie tatsächlich geworden ist beziehungsweise wie notwendig und sinnvoll die einzelnen Änderungen auf den 228 Seiten tatsächlich sind, schauen wir uns aber nun erst einmal ganz genau an, auch, ob die Stellungnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte in Auswertung der kleinen Novelle von 2021 tatsächlich bei der Erarbeitung des heute vorgelegten Gesetzentwurfs berücksichtigt wurden und ob man Wünsche aus der kommunalen Familie berücksichtigt hat.

Bei uns sind da so einige eingegangen. Uns ist dabei wichtig, nicht nur die Stellungnahmen und Hinweise der Kommunen – konkret in Person der Hauptverwaltungsbeamten – zu beachten, sondern auch die Argumente der Gemeindevertreter und Ortsbeiräte aufzugreifen, denn die Kommunalverfassung hat nicht allein die Aufgabe, die Rechte der Bürgermeister und Landräte zu sichern, sondern auch, die Organe der Gemeinde, die Schnittstelle zu den Bürgern, zu stärken.

Bürgerschaftliches Engagement einzufordern und ernst zu nehmen bedingt, Mitbestimmungsrechte und andere Regelungen nicht abstrakt, sondern so konkret wie möglich zu formulieren, um eine langjährige Klärung vor den Verwaltungsgerichten, wie es in der Vergangenheit ja häufig der Fall war, zu vermeiden. Nicht nur, aber auch hierzu werden wir uns mit qualifizierten Änderungsanträgen in die parlamentarische Beratung einbringen. Auch die geplante Modernisierung der Doppik muss ein großer Wurf werden und darf nicht nur weiße Salbe sein.

Der Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales stimmen wir zu. Ich möchte mich der Bitte der Kollegin Johlige um Übersendung einer Synopse anschließen; das würde wirklich die Arbeit erleichtern. Beim Antrag der AfD-Fraktion werden wir uns enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BVB/FW)

Weitere Beiträge

Bilanz: Bildungspolitik / Schulwege

Bilanz: Bildungspolitik / Schulwege

Bildung ist das höchste Gut. Sie ist von entscheidender Bedeutung für die Zukunft unserer Kinder. Eine gute Bildung ebnet den Weg für persönliches Wachstum, berufliche Chancen und damit für eine...

mehr lesen

Danke für Ihren Besuch

Diese Seite wird nicht mehr gepflegt, bleibt jedoch weiterhin bestehen und gewährt einen Überblick über die parlamentarische Arbeit von BVB / FREIE WÄHLER während der 7. Wahlperiode (2019–2024). Für Fragen und Themenanregungen wenden Sie sich bitte an den Landesverband BVB / FREIE WÄHLER.