Matthias Stefke zur 2. Lesung „Änderung des Denkmalschutzgesetzes“ – 21.06.2023

21. Jun 2023

Rede von Matthias Stefke in Textfrom:

Matthias Stefke (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen und auf der Tribüne! Seit Jahren gibt es den Trend, den erneuerbaren Energien alles andere Schützenswerte unterzuordnen. Die Bundesebene hat überzogene Ausbauziele für die Windkraft ausgegeben; wo sie nicht erfüllt werden, sollen die Mindestabstände zur Wohnbebauung fallen. Gesundheit ist der Bundesregierung also weniger wert als zusätzliche Windkraftanlagen.

Bei den tierökologischen Abstandskriterien hat die Landesregierung bereits die Mindestabstände zu bedrohten Arten reduziert. Artenschutz ist ihr also weniger wert als zusätzliche Windkraftanlagen. Nun ist es der Denkmalschutz, den die Landesregierung den Ausbauzielen unterordnen will. Sie will Windkraft im Umfeld von Denkmalen erleichtern, und entgegen dem Ziel eines unverfälschten Erhalts historischer Architektur sollen auf ihnen Photovoltaikanlagen erlaubt und historische Umgebungen mit Windrädern zugestellt werden.

Sollten wir nicht erst einmal die vorhandenen Ausbaumöglichkeiten für erneuerbare Energien nutzen, die keine Konflikte mit anderen Zielen haben?

(Beifall BVB/FW)

Wir hatten hierzu beantragt, den Kommunen mit Krediten zu helfen, die riesigen Dachflächen von Schulen, Sporthallen, Kitas oder Rathäusern für Photovoltaik zu nutzen.

(Beifall BVB/FW)

Diesen Antrag haben die Koalitionsfraktionen abgelehnt; dafür soll nun der Denkmalschutz gemäß dem vorliegenden Gesetzentwurf aufgeweicht werden. Dieses Vorgehen können wir weder nachvollziehen noch unterstützen.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

Noch dazu wissen wir nicht einmal, wie die geplante Aufweichung des Denkmalschutzes aussehen wird, denn die konkrete Ausgestaltung soll laut Gesetzentwurf komplett der Landesregierung überlassen werden:

„Das für Kultur zuständige Mitglied der Landesregierung bestimmt die näheren Voraussetzungen der Erlaubnisfähigkeit von Anlagen zur Erzeugung oder Nutzung von erneuerbaren Energien durch Verwaltungsvorschrift in enger Abstimmung mit den für Energie, für Umwelt, für Infrastruktur und für Finanzen zuständigen Mitgliedern der Landesregierung.“

Schon die Kürzung der Liste der raumbedeutsamen Denkmale – die noch gar niemand kennt, wir jedenfalls nicht – von ursprünglich 93 auf nur noch 65 – Frau Vandre hat gerade darauf hingewiesen -, lässt erahnen, wohin die Reise gehen könnte. Ich habe bereits in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur in der vergangenen Woche sowohl den Gesetzentwurf als auch die dazu von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Beschlussempfehlung abgelehnt. Dabei bleibt es auch hier und heute im Plenum. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BVB/FW)

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