Kündigung von Anwaltskanzlei nach 1,6 Mio. Euro unsinniger Ausgaben zeigt Erneute Millionenverschwendung beim RBB: Persönliche Haftung der Verantwortlichen muss endlich greifen!
Die Kündigung der Kanzlei Lutz/Abel ist ein seit Langem überfälliger Schritt. Der RBB hat der Kanzlei ein sich selbst befruchtendes Mandat erteilt. Somit konnte sie ohne jede finanzielle Einschränkung Aspekte lang und breit prüfen, die teilweise schon längst öffentlich bekannt waren. Dadurch wurden 1,6 Millionen Euro an Rundfunkbeiträgen ausgegeben.
Dabei kam diese Verschwendung mit Ansage. Denn bereits seit Ende 2022 hat BVB / FREIE WÄHLER Zweifel an der Stichhaltigkeit der Prüfung geäußert. Dennoch hat der RBB ohne Maß und Mitte die Kanzlei gewähren lassen und jede Forderung nach Vorlage der Berichte brüsk zurückgewiesen.
Da der Bericht offensichtlich die Kosten von 1,6 Millionen Euro nicht ansatzweise rechtfertigt, hat der Verwaltungsrat der Kanzlei gekündigt. Es gilt nun, die Haftungsfrage zu stellen. Die Verantwortlichen, die trotz laut formulierter Kritik die Kanzlei immer weiter haben gewähren lassen, müssen sich angesichts der Millionenverschwendung fragen lassen, warum sie keine Kontrollschritte eingebaut haben. Ein Sender, der wegen massiver Mittelverschwendung in der Kritik steht, verschwendet einen siebenstelligen Betrag, um das vermeintlich aufzuklären.
Hierzu erklärt Fraktionsvorsitzender Péter Vida: „Es zeigt sich, dass die Beteuerungen, man habe aus dem Skandal gelernt, schlicht nicht glaubhaft sind. Es ist grotesk, dass weiterhin ein solch laxer Umgang mit Rundfunkbeiträgen herrscht. Es gilt, von allen Möglichkeiten der persönlichen Haftung Gebrauch zu machen. Die an Lutz/Abel ausgegebene Summe entspricht einem monatlichen Rundfunkbeitrag von 87.146 Brandenburgern. Die Verantwortlichen sollten sich schämen.“
Zugleich ist es bemerkenswert, dass sich der RBB mit Händen und Füßen dagegen wehrt, den Bericht dem Untersuchungsausschuss des Landtages zu übergeben. Somit zerstört der Sender das letzte Vertrauen in die Aufklärungsbereitschaft. Besonders bemerkenswert: Noch bevor der neue Beweisbeschluss seitens des Untersuchungsausschusses gefasst worden wäre, hat der RBB bereits eine Schutzschrift beim Landgericht Potsdam hinterlegt, um sich vorsorglich gegen eine Klage des Untersuchungsausschusses zu wehren. Hierzu Péter Vida weiter: „Der RBB reitet sich immer weiter selber rein. Zum mangelnden Sparwillen gesellt sich nun noch Aufklärung-Abwehr-Wille. Da hilft nur noch eine tiefgründige Rosskur. Der Umgang mit den Beitragszahlern und dem Parlament spottet jeder Beschreibung.“