Großes Interesse an Veranstaltung zur Rechtssituation der DDR-Garagen

18. Jul 2023

Über 40 Gäste bei Veranstaltung in Potsdam – Große Unzufriedenheit mit der Behandlung der Besitzer von DDR-Garagen

Am Abend des 17.07.2023 führte Matthias Stefke, der innen- und kommunalpolitische Sprecher der BVB/FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, im Potsdamer Bürgerhaus Stern*Zeichen durch eine Veranstaltung zum Thema DDR-Garagen. Als Erstes führte er in die Hintergründe der aktuellen, problematischen Situation ein. Zu DDR-Zeiten erlaubte der Staat Bürgern, auf staatlichem Land eigenständig Garagen zu errichten. Die Garagen waren dann Eigentum der Bauherren, das Land blieb jedoch in staatlichem Besitz.

Diese Kombination aus getrenntem Eigentum am Gebäude und Baugrund sieht das bundesdeutsche Recht jedoch nicht vor. Nach der Wende gab es Übergangsregelungen, die jedoch Ende 2022 ausliefen. Nun fällt das Eigentum an den Garagen nach Ende des Miet- oder Pachtvertrags an den Eigentümer des Grundstücks. Schlimmer noch: Die dann Enteigneten sind verpflichtet, auf Wunsch des Grundstückseigentümers den ursprünglichen Zustand des Grundstücks wiederherzustellen. Das bedeutet: Der Gesetzgeber enteignet die Garagenbesitzer nicht nur, er lässt sie auch noch den Abriss ihrer Garage zahlen. Einige Brandenburger Kommunen wie Cottbus haben bereits angekündigt, die Garagenbesitzer auf diese Weise zu behandeln.

Stefke berichtete über die Aktivitäten der BVB/FREIE WÄHLER Fraktion im Landtag Brandenburg, mit denen sie die Situation für die Garageneigentümer entschärfen will. Ein Antrag im Mai sollte die Landesregierung dazu bringen, den Kommunen in einem Rundschreiben Handlungsanweisungen zu geben. Die Abgeordneten von SPD, CDU und Grünen lehnten den Antrag jedoch ab. Innenminister Stübgen (CDU) meinte jedoch, man solle sich doch gütlich einigen. Doch wenn die Interessen entgegengesetzt sind und die rechtliche Situation nur eine Seite bevorzugt, ist eine Einigung kaum möglich. Die Rechtsunsicherheit bleibt somit bestehen – es drohen zahlreiche Gerichtsprozesse.

Ein zweiter Antrag von BVB/FREIE WÄHLER im Juni sollte die Landesregierung dazu bewegen, eine Bundesratsinitiative zu starten. Die Eigentümer der Garagen sollten im Falle einer Kündigung nicht mehr den Status vor dem Bau der Garagen herstellen müssen, sondern den Status vom Ende der Sonderregelung, dem 31.12.2022. Somit könnten ihnen zumindest nicht die Abrisskosten auferlegt werden. Doch auch dies lehnten die Abgeordneten von SPD, CDU und Grünen ab.

Im Anschluss an den Vortrag startete eine Diskussion mit den anwesenden Betroffenen. Besonders kritisiert wurde, dass die Regelung einseitig die Eigentümer des Grundstücks begünstigt. Im Gegensatz dazu werden die Eigentümer der Garage faktisch enteignet und müssen sogar noch finanziell für den Abriss aufkommen. Die meisten Nutzer möchten ihre Garage jedoch weiterhin nutzen. Einige haben sie sogar renoviert und die Dächer erneuert. Hierfür haben sie das Versprechen erhalten, die Garagen noch bis 2030 nutzen zu können. Doch ist darauf Verlass? Und was passiert dann in sieben Jahren? Am Ende der Debatte war klar: Viele der Betroffenen wollen die Situation nicht hinnehmen und erwarten, dass die Politik die rechtliche Situation entschärft. Stefke abschließend: “Viele Garageneigentümer äußerten, ein Ohnmachtsgefühl zu verspüren und sich ungerecht behandelt zu fühlen. BVB/FREIE Wähler will ihnen eine Stimme sein, die auf ihre berechtigten Anliegen aufmerksam macht und machbare Lösungen anbietet“

Weitere Beiträge

Bilanz: Bildungspolitik / Schulwege

Bilanz: Bildungspolitik / Schulwege

Bildung ist das höchste Gut. Sie ist von entscheidender Bedeutung für die Zukunft unserer Kinder. Eine gute Bildung ebnet den Weg für persönliches Wachstum, berufliche Chancen und damit für eine...

mehr lesen

Danke für Ihren Besuch

Diese Seite wird nicht mehr gepflegt, bleibt jedoch weiterhin bestehen und gewährt einen Überblick über die parlamentarische Arbeit von BVB / FREIE WÄHLER während der 7. Wahlperiode (2019–2024). Für Fragen und Themenanregungen wenden Sie sich bitte an den Landesverband BVB / FREIE WÄHLER.