Fragwürdige Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung

1. Sep 2023

Bundesregierung lässt Länder und Kommunen auf den Kosten der Flüchtlingsunterkünfte sitzen, während es kaum Maßnahmen gegen Verschwendung gibt

Eine Milliarde Euro zusätzlich hatte die Bundesregierung den Kommunen im Mai versprochen, um die gestiegenen Kosten der Flüchtlingsunterbringung zu finanzieren. Doch wie die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Matthias Stefke (BVB / FREIE WÄHLER) ergab, ist von dem Versprechen bisher nichts umgesetzt. Und auch die wirtschaftliche Mittelverwendung ist nicht sichergestellt.

„Die in der Vereinbarung vom 10. Mai 2023 enthaltene und das Jahr 2023 betreffende flüchtlingsbezogene Pauschalentlastung der Länder durch den Bund wird durch eine Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (FAG) umgesetzt. Die diesbezüglich notwendigen Änderungen durch den Bundesgesetzgeber stehen aus. Dementsprechend konnte bisher keine Verteilung der Mittel auf die Kommunen erfolgen.“ – so die Landesregierung wörtlich. Damit stehen die Kommunen auch 4 Monate nach dem Versprechen der Bundesregierung mit leeren Händen da, während die Kosten teilweise schon jetzt auftreten. Allein aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gab das Land 18,3 Millionen Euro an die Kommunen. Das meiste davon – 16,4 Millionen Euro – betrifft die erhöhte Investitionspauschale.

Doch bei all diesen Kosten bleibt eine wichtige Frage offen: Wie wird sichergestellt, dass die Mittel wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden und dabei auch die Vorgaben hinsichtlich der Standards für die Unterbringung erfüllt werden? Wie werden Verschwendung und überzogene Preise, vielleicht sogar zu Lasten der Steuerzahler verhindert? Die Landesregierung bleibt in diesem Punkt leider wage. „Da die Endabrechnung für das Jahr 2023 erst im Jahr 2024 stattfinden wird, liegen der Landesregierung keine Kenntnisse über eine zweckfremde Verwendung vor.“ – so die Landesregierung. Insgesamt haben die Landkreise bei den Ausgaben weitgehend freie Hand: „Wegen der Aufgabenübertragung zur Erfüllung nach Weisung gemäß § 2 Abs. 1 LAufnG und der damit verbundenen pauschalen Kostenerstattung sind die Kommunen bei der Beschaffung von Liegenschaften oder beim Abschluss von Kauf- oder Mietverträgen im Rahmen der Rechtsmäßigkeitsgrenzen frei.“

Aus Sicht der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion öffnet diese Regelung aber Korruption und Verschwendung Tür und Tor. Und dafür gibt es durchaus Anzeichen. Stefke: „Wir haben in den Zahlen einige merkwürdige Anomalien festgestellt. So erhielt der Landkreis Ostprignitz-Ruppin 1,4 Millionen Euro Investitionspauschale – mehr als alle anderen Landkreise. Dabei ist er von der Bevölkerung her einer der kleinsten Landkreise. Das Land verteilt die Flüchtlinge eigentlich in etwa entsprechend der Einwohnerzahl. Wie kann es sein, dass Ostprignitz Ruppin pro Kopf etwa viermal so viel ausgibt wie der benachbarte Landkreis Oberhavel?“

Noch verdächtiger werden die Zahlen angesichts der konkreten Situation in Ostprignitz-Ruppin. Immer wieder schließt der Landkreis dort Verträge zu neuen Flüchtlingsheimen in Gebäuden, die kurz zuvor von den immer gleichen Investoren billig erworben wurden. Der Landrat klagte – vergeblich – gegen Zeitungen, die über die merkwürdigen Vorgänge berichteten. Er verweigerte zudem Kreistagsabgeordneten Einblick in die Verträge. Und der Landrat startete sogar ein Disziplinarverfahren gegen den Rheinsberger Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow (BVB / FREIE WÄHLER), der sich kritisch zur Situation geäußert hatte. Für Stefke ist klar: „Wir werden da nicht locker lassen und weiter nachhaken. Eine Geschäftemacherei mit der Flüchtlingsunterbringung muss unterbunden, die Mittel stattdessen effektiv eingesetzt werden und nicht mangels Kontrolle versickern.“

Link zur Antwort auf die Kleine Anfrage „Verwendung von millionenschweren Bundes- und Landeshilfen für die Unterbringung und Integration von Geflüchteten in den Kommunen“

 

 

 

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