Rede von Matthias Stefke in Textform
Matthias Stefke (BVB/FW):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen und auf der Tribüne! Die Koalition hat im Februar 2023 einen Gesetzentwurf zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung eingebracht. Mit der Änderung soll die Brandenburgische Bauordnung an die beschlossene Musterbauordnung angepasst werden. Inhalte sind die materiellen, bauordnungsrechtlichen Anforderungen im Bereich der Nachverdichtung, also insbesondere in Fällen von Dachgeschossausbauten und Dachaufstockungen. Regelungsbedürfnisse hinsichtlich der Barrierefreiheit sind ebenfalls zu definieren. Erreicht werden soll unter anderem die Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen fehlender Regelungen zur Bauvorlageberechtigung der Ingenieure.
Ob die nun vorgesehene Regelung tatsächlich die erhoffte Beschleunigung im Baugenehmigungsverfahren bringt, wird sich zeigen. Verpflichtungen aus der SevesoIII-Richtlinie waren in der Brandenburgischen Bauordnung ebenfalls zu berücksichtigen, beispielsweise bei den Beteiligungsfristen. Und da man einmal dabei ist, will man durch § 32a auch die Photovoltaikpflicht einführen – aus unserer Sicht ein längst überfälliger Schritt.
Für uns geht es dabei darum, die bereits versiegelten Flächen für die Photovoltaik zu nutzen. Dieser Ansatz sollte noch stärker in den Blick genommen werden. Dazu gehört auch, den Aufbau ihrer Nutzung stärker voranzutreiben und beispielsweise die völlig unzureichende Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auszubauen. In der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Mai 2023 herausgegebenen Photovoltaikstrategie wird die hohe Akzeptanz von PV-Anlagen festgestellt und das Ziel formuliert, sie zu erhalten und zu stärken. Von dieser Akzeptanz zeugt auch, dass im März 2023 nach Aussage des Statistischen Bundesamts 2,6 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 70 600 Megawatt installiert waren.
Sicher, man verzichtet darauf, die Photovoltaikpflicht auch für die Häuslebauer einzuführen. Aber Begrifflichkeiten wie „überwiegend gewerblich genutzter Parkplatz“, „wirtschaftliche Unvertretbarkeit“ oder auch „technische Unmöglichkeit“ sind unbestimmte Rechtsbegriffe, die vorher geklärt werden müssen, auch wenn die Meinung des Ministeriums hier eine andere ist. Die Lösung solcher Probleme immer über eine Entscheidungshilfe herbeizuführen, obwohl man gleich Klarheit schaffen könnte, ist nach unserer Auffassung kein vorausschauendes Regierungshandeln.
Begrüßenswert ist, dass die Fachanhörung offenbar dazu geführt hat, dass die Koalitionsfraktionen noch einmal in sich gegangen sind und einige Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen haben. Wir haben uns mit unserem Änderungsantrag speziell dem Wald- und Klimaschutz und der Nutzung der erneuerbaren Energie verschrieben. PV-Anlagen, die gebäudeunabhängig installiert werden können – hier die nachgeführte PV-Anlage-, tragen ebenfalls dazu bei. Eine möglichst unbürokratische Anlagenerrichtung und die Möglichkeit, mit ihnen als Sonnendreher eine maximale Ausbeute zu erreichen, soll zu einer hohen Akzeptanz und signifikanten Steigerung bei der Nutzung erneuerbarer Energie beitragen. Zu dieser Einsicht scheint auch die Koalition gelangt zu sein, denn Sie haben zumindest gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu drei Metern und mit einer Gesamtlänge bis zu neun Metern aus unserem Antrag übernommen. Das freut uns. Besser spät als nie – und wir sagen hierfür auch: Danke!
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses werden wir dennoch nicht folgen, sondern uns enthalten. Dem Änderungsantrag der Linken können wir leider nicht zustimmen. Ich danke für die Aufmerksamkeit und bin noch nie so schnell durch eine Rede durchgaloppiert. Ich bitte, es mir nachzusehen.
(Beifall BVB und CDU)