Matthias Stefke zum Gesetzentwurf von SPD, CDU, Grüne zur Novellierung des Landespersonalvertretungsrechts – 20.09.2023

20. Sep 2023

Rede von Matthias Stefke in Textform:

Matthias Stefke (BVB/FW):

-Ihren Beifall will ich gar nicht.

(Frau Kotré [AfD]: Das ist schade!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen und auf der Tribüne! Liebe Kolleginnen und Kollegen – kann man ja auch sagen. Das Landespersonalvertretungsgesetz ist bereits 1993 in Kraft getreten und wurde seitdem jeweils nur punktuell geändert. In den vergangenen 30 Jahren hat sich auch in diesem für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wichtigen Bereich viel geändert. Ich kann bei einer dreiminütigen Redezeit nicht alle geplanten Änderungen betrachten und kommentieren, aber die Novelle betrifft beispielsweise Fragen der veränderten Kommunikation zwischen Dienststelle und Personalvertretung, aber auch die fortschreitende Digitalisierung in der Verwaltung.

Sie betrifft ebenso Personalratssitzungen, Sprechstunden des Personalrats sowie Verhandlungen und Beschlussfassungen der Einigungsstelle, die in der Regel in Präsenz stattfinden, aber gegebenenfalls auch mittels Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden können sollen. Hier müssen Anpassungen vorgenommen werden, um dieser Entwicklung – vor allem rechtssicher – Rechnung zu tragen. Zur Aufgabenerfüllung muss natürlich auch die dafür notwendige technische Ausstattung in Bezug auf Hardware und Software zur Verfügung gestellt werden; um es vereinfacht zu sagen: Ein Internetanschluss sollte heutzutage Standard sein.

Wichtiges Kernelement der Novelle sind die geplanten Änderungen in Bezug auf die Wahl, die Geschäftsführung und die Rechtsstellung der Personalvertretung. So ist unter anderem vorgesehen, dass studentische Beschäftigte an Hochschulen künftig eigene Personalvertretungen wählen. Zudem werden die Regelungen für die Teilfreistellung von Personalratsmitgliedern der studentischen Beschäftigten klarer gefasst und konkretisiert. Wir haben das Anliegen der studentischen Beschäftigten von Anfang an unterstützt und begrüßen, dass dies nun in die Novelle implementiert wird.

Selbstverständlich muss sich unsere Fraktion alle beabsichtigten Neuregelungen noch im Detail anschauen. Wir werden prüfen, was auch wichtig, aber noch nicht Inhalt der Novelle ist. Wir werden die hierzu geplante Anhörung mit Interesse verfolgen und uns daraus resultierende Änderungsanträge vorbehalten. Der Überweisung an den AIK und mitberatend an den AWAE und den AWFK stimmen wir selbstverständlich zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BVB/FW)

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