Rede von Matthias Stefke in Textform:
Matthias Stefke (BVB/FW):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Der Bericht der Landesregierung zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes vom 1. April 2019 ist vom Landtag in seiner 86. Sitzung, am 11. Mai dieses Jahres, ohne Debatte an den Ausschuss für Inneres und Kommunales überwiesen und von diesem am 7. Juni behandelt worden; die abschließende Beratung erfolgte dort vor 14 Tagen.
Der Bericht geht auf einen Beschluss des Landtages bereits in der 6. Wahlperiode zurück und ist in zwei Teile gegliedert. Teil A ist der Erfahrungsbericht zu den einzelnen Maßnahmen und Befugnissen. In Teil B geht es um die Darstellung der bisherigen Änderungen der Polizeigesetze in anderen Ländern.
Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes sieht eine Evaluations- und Berichtspflicht zu den durch Artikel 1 vorgenommenen Änderungen – vor allem bezüglich der besonderen Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des Terrorismus und weiterer Ermächtigungen zur Gefahrenabwehr und Straftatenverhütung – sowie zur Rechtsentwicklung in anderen Bundesländern vor. Dieser Bericht war dem Landtag eigentlich bis zum 31.12.2022 vorzulegen.
Einer der Gründe für die Änderungen hinsichtlich der Terrorismusabwehr war der Anschlag vom 19. Dezember 2016 auf dem Breitscheidplatz in Berlin. Diesbezüglich wurde eine klare Definition von Terrorismus geschaffen. Des Weiteren wurden der Polizei Befragungen, Identitätsfeststellungen sowie erkennungsdienstliche Maßnahmen, polizeiliche Ausschreibungen, anlassbezogene automatische Kennzeichenerfassung und -fahndung, Aufenthaltsvorgaben und Kontaktverbote sowie Ingewahrsamnahmen über einen längeren Zeitraum ermöglicht. Der Landespolizeidirektor betonte in der Beratung, dass keine der im Berichtszeitraum genutzten erweiterten Befugnisse bislang verwaltungsgerichtlich angegriffen wurden – ein Indiz dafür, dass die Änderungen nicht nur dem Zweck entsprechend erfolgt sind, sondern auch – das ist im Bereich der inneren Sicherheit gerade auch in Ausnahmesituationen wichtig – den Grundsätzen des Rechtsstaates entsprochen haben.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die weltweite Sicherheitslage – und so auch die in Deutschland und in Brandenburg – hat sich seit 2019 nicht wirklich entspannt. Nein, eher sind neue Bedrohungen hinzugetreten, und wir müssen die Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen, darauf angemessen reagieren zu können.
An den Kollegen Lakenmacher gerichtet: In Sachen Polizeigesetz wird es in dieser Legislaturperiode mit Ihrem grünen Koalitionspartner nichts mehr. Die Grünen sind seit jeher sehr kritisch bis ablehnend gegenüber der Polizei eingestellt. Deswegen müssen wir das wohl in die kommende Legislaturperiode vertagen – dies alles selbstverständlich unter einer parlamentarischen Begleitung.
Wir werden den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis nehmen. An dieser Stelle erneut unser Dank an alle Polizistinnen und Polizisten für ihren tagtäglichen und oft nicht ungefährlichen Dienst bei Tage und in der Nacht. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall BVB/FW)
Vizepräsident Galau: Herr Abgeordneter Stefke, einen kleinen Augenblick noch. Die Kollegin Schäffer hätte gern noch eine Zwischenfrage gestellt. Lassen Sie sie zu?
Stefke (BVB/FW): Ja.
Vizepräsident Galau: Bitte schön.
Fragen eines anderen Abgeordneten (Frage und Name darf aus protokollarischen Gründen nicht hier erscheinen.)
(Vida [BVB/FW]: Das ändert nichts an der Gesamtbeurteilung!)
Stefke (BVB/FW):
Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer, für diese Frage. Ich habe Ihnen aufmerksam zugehört und habe das auch vernommen. Aber ich beziehe mich in meiner Einschätzung Ihrer Haltung zur Polizei nicht allein auf den heutigen Tag, sondern bewerte das über die letzten 20, 25 Jahre. Da können wir uns viele Beispiele anschauen, wo sich die Grünen gegenüber der Polizei eher kritisch bis ablehnend verhalten haben. – Danke schön.
(Beifall BVB/FW)