Rede von Philip Zeschmann in Textform:
Dr. Philip Zeschmann (BVB/FW):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Wie heißt es so schön? „Der Berg kreißte und gebar eine Maus“ – dieses Bild passt hier ganz hervorragend, denn nach den jahrelangen Verhandlungen der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen mit dem Initiator, der Volksinitiative „Verkehrswende für Brandenburg jetzt!“, bedurfte es bis jetzt, bis – frei nach Helmut Kohl – endlich etwas hinten rauskommt. Aber ganz ehrlich: Einen wirklichen Fortschritt können wir nicht erkennen. Ich will das gerne im Einzelnen erörtern.
Das Mobilitätsgesetz beinhaltet sehr viele abstrakte Zielsetzungen – und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommt mir bekannt vor. Da war doch schon einmal so etwas. Ach ja, richtig! Im Koalitionsvertrag wimmelt es nur von solchen Zielsetzungen. Da findet sich zum Beispiel das altbekannte Ziel, 60 % des Verkehrs auf den sogenannten Umweltverbund bringen zu wollen – nur erreicht wurde das Ziel nicht, und man hat auch nicht viel umgesetzt, um es zu erreichen. Warum sollte sich das jetzt plötzlich ändern?
Wird das Mobilitätsgesetz also den berühmten Gordischen Knoten durchschlagen? Offenkundig nicht, denn es finden sich viele Formelkompromisse und kaum konkrete Vorschläge zur Umsetzung der ausführlich beschriebenen Ziele darin. Das Mobilitätsgesetz wird uns kaum einen Schritt weiterbringen als der Koalitionsvertrag. Papier ist eben leider geduldig.
Zudem steht – wie bei der Koalition üblich – alles unter Haushaltsvorbehalt, ganz nach dem Motto: Finden wir bei den zukünftigen Haushaltsberatungen noch etwas Geld, wird es schon vorangehen. – Als Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses bin ich da ehrlich gesagt sehr skeptisch. Denn nach den vielen krisenbedingten Aussetzungen der Schuldenbremse und der zusätzlichen Aufnahme enormer Schuldenberge – zuletzt für das sogenannte Brandenburg-Paket – kommen nun harte Jahre auf die öffentlichen Haushalte zu, auch auf den Haushalt des Landes Brandenburg, was bedeutet, dass wir den Gürtel bald um einiges enger schnallen müssen. Denn wir werden die riesigen Kreditberge der letzten Jahre ja auch wieder mit Zins und Tilgung abtragen müssen.
Demnach könnte ich mir es leicht machen und sagen: Diesen Gesetzentwurf können wir links liegenlassen, denn er steht unter Haushaltsvorbehalt und wird ohnehin nie umgesetzt. Das tue ich aber nicht, obwohl ich denke, dass es wohl so kommt. Denn ich befürchte, dass das hier vorgelegte Mobilitätsgesetz die zentrale Weichenstellung für die Verkehrspolitik der nächsten Jahre – möglicherweise auch der nächsten Jahrzehnte – sowie der Entwicklung der gesamten Verkehrsinfrastruktur sein wird.
Wie realistisch sind die Ziele des Mobilitätsgesetzes? Die Realisierung der „Vision Zero“ bei Unfällen ist ein ehrenwertes Ziel, aber wegen der dafür flächendeckend erforderlichen enormen Investitionen, insbesondere in städtischen Gebieten und an Kreuzungen und Einmündungen, erscheint sie mir wenig realistisch.
(Beifall BVB/FW)
„Vision Zero“ im Verkehrssektor: 2045 CO2- und klimaneutral. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre, dass sich gerade im Verkehrssektor so gut wie nichts in diese Richtung bewegt und sich da deutlich weniger als in anderen Sektoren wie Industrie, Gewerbe, Wohnen etc. getan hat, und eingedenk dessen, dass das Auto immer noch mindestens mehrheitlich des Deutschen liebstes Kind ist, erscheint auch diese Vorstellung ziemlich unrealistisch.
Was steht nun zumeist nur zwischen den Zeilen? Das ist interessant, das ist wichtig, damit sollten wir uns einmal genauer beschäftigen. Da steht „Vorrang für den Umweltverbund“. Das klingt noch vernünftig – dafür haben wir uns auch eingesetzt -; Einschränkungen der baulichen Räume, also von Straßen und Parkplätzen für Pkws, aber schon weniger. Und es soll nicht in neue Straßen investiert werden.
Was heißt das? Ich verstehe diese Ausführungen so, dass das Autofahren so massiv wie möglich erschwert werden soll. Immer weniger Verkehrsraum bedeutet immer längere Staus
(Frau Walter-Mundt [CDU]: Nein!)
und damit noch mehr Frust bei den Menschen und auch eine wachsende Behinderung unseres Wirtschaftsverkehrs, der auch noch länger in Staus steckt, und damit entstehen reale finanzielle Verluste.
(Beifall der Abgeordneten Vida [BVB/FW] und Dr. Berndt [AfD])
Werte Kollegen von den Koalitionsfraktionen, wenn nicht mehr in neue Straßen investiert wird, bedeutet das auch, dass für die seit Jahrzehnten in den Innenstädten vom Verkehrslärm gequälten Bürgerinnen und Bürger keine neuen Ortsumfahrungen mehr gebaut werden? Das kann wohl nicht Ihr Ernst sein.
(Beifall BVB/FW)
Zu Tesla: Hier im Hause wurde Tesla als Pionier für klimafreundlichen Verkehr gelobt. Aber auch E-Auto-Fahrer werden von den immer stärkeren Einschränkungen des Straßenraums stark strapaziert und sicher auch von den Staus gequält. Das passt irgendwie nicht zusammen. Warum soll sich noch irgendein Mensch wegen dieses Mobilitätsgesetzes und der darin beschriebenen glänzenden Aussichten ein E-Auto kaufen, wenn er damit genauso im Stau steht?
Nötig sind unstrittig der Ausbau der Angebote des öffentlichen Verkehrs, eine optimale Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger über bruchfreie intermodale Mobilitätsketten mit möglichst kurzen Warte- und Umsteigezeiten und eine deutliche Verbesserung der Bedingungen für Fuß- und Radverkehr, um wirklich attraktive Angebote zum Umstieg vom Auto auf andere Mobilitätsformen unterbreiten zu können.
(Beifall BVB/FW)
Wenn es hier aber auch um eine zunehmende Drangsalierung der Autofahrer und unseres Wirtschaftsverkehrs geht – mit weiter fortschreitenden Einschränkungen und Flächenreduktionen wie leer stehenden Busspuren und Pop-up-Radwegen nur als schönste Beispiele und Auswüchse, sowie weiteren Daumenschrauben -, hört der Spaß definitiv auf.
(Beifall BVB/FW)
Wir als BVB / FREIE WÄHLER stehen für einen attraktiven, schnellen und verlässlichen öffentlichen Personenverkehr. Seit März haben wir in diesem Plenum fünf Anträge eingebracht, mit jeweils konkreten Vorschlägen zur Optimierung in diesem Kontext, und heute kommen die zwei hier mitbehandelten Anträge hinzu.
Diese Anträge enthalten allesamt konkrete Vorschläge, um im öffentlichen Verkehr wirkliche Kernprobleme zu beheben und ihn damit nicht nur für Umsteiger attraktiv zu machen, sondern auch bis zum letzten Bauernhof Mobilität eben auch ohne Auto möglich zu machen. Das ist die Verkehrspolitik von BVB / FREIE WÄHLER im Kern.
(Beifall BVB/FW)
Ich will jetzt nicht behaupten, dass es sich beim Mobilitätsgesetz zumeist um Ziele aus einem Wolkenkuckucksheim handelt, aber wes Geistes Kind viele Mitautoren sind, lässt sich nicht leugnen – vorhin habe ich versucht, das bei der Interpretation dessen, was zwischen den Zeilen steht, einmal deutlich herauszustellen.
Werte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, bitte stellen Sie sich doch einmal in den ländlichen Regionen unseres Landes hin und sagen Sie den Menschen dort, dass sie ihre Mobilität schon bald ohne das Auto realisieren sollen – bei einem Schulbus morgens und einem um die Mittagszeit.
(Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Rostock [B90/GRÜNE])
Die Leute werden Sie auslachen, und wenn Sie Glück haben, werden Sie nicht vom Hof gejagt.
(Beifall BVB/FW und des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD])
Mit ideologisch durchtränkten Konzepten und solchen gesetzlichen Vorgaben werden Sie diese Ziele leider nicht erreichen – darin sind ja auch keine konkreten Maßnahmen enthalten. Nur mit durchdachten und an den realen Problemen orientierten Konzepten und dazu passenden konkreten Lösungsmaßnahmen werden Sie und wir schrittweise eine Veränderung erreichen.
Genau das haben wir hier in Form der inzwischen sieben Anträge vorgelegt – damit haben wir im März in der Aktuellen Stunde begonnen. Damals habe ich Ihnen gesagt, wir werden dazu noch viele Anträge einbringen – zu verschiedenen Problemdimensionen -, und im Herbst werden Sie sehen, wenn Sie die Anträge zusammenfassen, dass eine zukunfts- und lösungsorientierte Mobilitätskonzeption mit konkreten Maßnahmen auf dem Tisch liegen wird. Genau das ist jetzt der Fall.
Damit sind wir bei den heute vorgelegten Anträgen – zur Verkürzung der Wartezeiten beim Umsteigen zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln im ÖV-Verbund und zum möglichst flächendeckenden und zugleich bedarfsgerechten Ausbau von Park-and ride- und Bike-and-ride-Plätzen wenigstens an den publikumsstarken Verkehrsknotenpunkten.
Was stresst Pendler, die den öffentlichen Verkehr nutzen, am meisten? Staus? Nein, denn mit dem Verzicht aufs Auto vermeiden sie sie. Sind es nicht vorhandene oder schon bei der Ankunft überfüllte Park-and-ride- oder Bike-and-ride-Plätze? Ja. Das ist dann schon ätzend und führt oftmals gleich dazu, dass sie das Auto nicht stehen lassen, sondern direkt weiterfahren. Sind es lange Wartezeiten beim Umsteigen? Ja, denn das verlängert die Reisezeit überproportional und hebt den oftmals schon vorhandenen Geschwindigkeitsvorteil der Bahn gegenüber dem Auto spätestens beim zweiten Umsteigen auf.
Genau den letztgenannten Hemmnissen oder Ärgernissen für ein reibungsloses Fahren mit dem öffentlichen Personennahverkehr gelten unsere beiden heute hier mitbehandelten Anträge. – Herr Beermann, mit dem einen wird übrigens eine schnelle und systematische Umsetzung des 2019 von der Landesregierung im Endbericht „Bike+Ride / Park+Ride im Land Brandenburg“ dargestellten Ausbaus gefordert,
(Beifall BVB/FW – Vida [BVB/FW]: Ach so!)
weil Sie uns vorgehalten haben, das müsse im Kontext gesehen und mit den anderen Maßnahmen integriert werden. Selbstverständlich sehen wir das, und wir gehen natürlich davon aus, dass der Endbericht der Landesregierung genau das berücksichtigt.
(Zuruf von BVB/FW: Aha!)
Das steht auch in unserem Antrag. Natürlich gibt es für uns eine Priorität: An den wichtigsten Umsteigehaltepunkten, mit mehr als 2 500 Menschen pro Tag, sollen als Erstes endlich die Bike-and-ride- und Park-and-ride-Plätze ausgebaut werden. Ich kenne es aus meiner Region – die Anzahl der Park-and-ride und Bike-and-ride-Plätze hat sich in den letzten 20 Jahren nicht verändert.
(Beifall BVB/FW)
In dem anderen Antrag wird eine maximale Wartezeit im Bereich des Verkehrsverbundes VBB definiert, wie es übrigens bei anderen Verkehrsverbünden in Deutschland schon lange üblich ist und es auch der VDV, der Verband deutscher Verkehrsunternehmen, schon lange als Grundsatz fordert. Er fordert sogar noch mehr – nicht nur bestimmte Umsteigezeiten, sondern auch Zeiteinhaltungen bei Relationen, also eine maximale Minutenzahl etwa bei 15 oder 30 zu fahrenden Kilometern.
Das haben wir mit Absicht nicht aufgenommen – wir wollen nicht alles auf einmal. Aber damit werden eben die Vorgaben für die Erstellung der – jetzt kommt es – integrierten Verkehrsplanung des VBB gemacht. Der VBB ist dafür da, diese integrierte Verkehrsplanung zwischen den einzelnen Verkehrsträgern, die das betreiben, abzustimmen und sicherzustellen. Wie gesagt, in anderen Verkehrsverbünden ist das ganz normal und üblich. Deswegen haben wir das hier aufgenommen, und das ist nicht alles, sondern nur ein kleiner Teil der Forderungen der Fachverbände.
(Beifall BVB/FW)
Mit derartigen konkreten Vorschlägen zur konkreten Lösung der im Alltag der Menschen nervigsten Probleme steigert man wirklich fühlbar die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs und kann Menschen wirklich motivieren, ihr Auto stehen zu lassen, nicht aber mit ideologisch motivierten Schikanen gegen Autonutzer.
(Beifall BVB/FW)
Immerhin haben Sie ja an einigen Stellen – das finde ich ganz toll – konkrete Vorschläge zur Optimierung des ÖPNV-Systems ins MobG aufgenommen, allerdings sehr wenige. Aber an den Punkten muss ich Ihnen ganz klar sagen: Sie hätten auch bei uns anfragen können, wir hätten Ihnen die Original-Wortvorlagen gegeben. Dann wäre das Copy and paste einfacher gewesen. Ich beziehe mich insbesondere auf § 11 Abs. 4, letzter Absatz, zu On-demand-Verkehren, auf § 11 Abs. 7, Rufbusse, § 13 Abs. 3 und 5, dichtes, vertaktetes Netz zur Erschließung aller Räume, § 13 Abs. 6, landesweiter Grundtakt mindestens stündlich, § 13 Abs. 8, Reaktivierung von Schienen und Haltepunkten, § 14 Abs. 1, einheitliche Bedienstandards mittels Reisezeitenvorgaben – der Punkt, den wir eben schon angesprochen haben -, und § 16 Abs. 2, aufgabenübergreifendes Vorangebot über einen integralen Taktfahrplan. All diese Punkte waren konkrete Punkte in unseren sieben genannten Anträgen.
(Beifall BVB/FW)
Allerdings sind die Vorgaben, die Sie hier im Mobilitätsgesetz übernommen haben, oft nicht mit wirklich vielen Maßnahmen unterlegt. Deswegen komme ich zu folgendem Ergebnis: Nach intensiver Reflexion über das Mobilitätsgesetz habe ich Ihren PR-Slogan, „Vision Zero“, der sich auf Unfälle und CO2-Vermeidung bezieht, endlich richtig verstanden – Zero Realitätssinn, Zero konkrete Maßnahmen, Zero Zukunftsperspektiven.
Wir bieten Ihnen aber natürlich gern an, unsere sieben Anträge gemeinsam zu bearbeiten, redaktionell zusammenzufassen und daraus ein zielorientiertes, konkret anpackendes Umsetzungskonzept zu gestalten, das wir dann gemeinsam beschließen. Damit können wir die Mobilität im Land Brandenburg endlich voranbringen und für Autofahrer den Umstieg attraktiver machen. – Danke schön.
(Beifall BVB/FW)