Landleben bewahren: Absurde Klagen und fragwürdige Urteile

14. Okt 2023

Landleben bedeutet Stallgeruch, blökende Schafe und krähende Hähne, oder etwa nicht? Doch immer häufiger landen skurrile Klagen vor Gericht, die natürliche Geräusche und Düfte verbieten sollen. Absolut absurd! Besonders Zugezogene aus der Stadt fühlen sich von diesen typisch ländlichen Eigenarten belästigt – unglaublich, aber wahr.

Noch schlimmer: Die Kläger erhalten immer öfter Recht, indem sie das Immissionsschutzgesetz zweckentfremden, das eigentlich gegen Industrie- und Verkehrslärm gerichtet ist. Die Konsequenz? Viele Tierhalter mussten bereits ihre geliebten Tiere einsperren oder sogar abgeben.

Ein aktuelles Beispiel aus der Märkischen Oderzeitung (MOZ) zeigt, wie absurd es werden kann. Eine aufgebrachte Münchbergerin klagt über nächtlichen Krach durch einen krähenden Hahn und wundert sich ernsthaft, warum der Hahn nicht tagsüber kräht!

Nicht weniger lächerlich: Eine Landwirtin aus Windeck (NRW) muss nun Herdenschutzhunde in Ruhezeiten einsperren. Das hat ein Kölner Verwaltungsgericht kürzlich entschieden. Aber ist es nicht gerade die Aufgabe der Hunde, bei Gefahr zu bellen?

Diese Klagen bedrohen den einzigartigen Charakter unserer Dörfer und belasten unnötig Gerichte und die lokale Bevölkerung. Die Frage bleibt: Soll das Landleben etwa weggeklagt werden? Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion setzt sich unermüdlich für den Erhalt des Landlebens und seiner typischen Gerüche, Geräusche und Eigenheiten ein!

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