Rede von Matthias Stefke in Textform:
Matthias Stefke (BVB/FW):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! In den Plenardebatten im Mai sowie im Juni dieses Jahres hatten wir als Fraktion BVB / FREIE WÄHLER bereits zwei Anträge zur Problematik des künftigen Umgangs mit DDR-Garagen eingebracht. Sowohl unser Ansinnen, per Rundschreiben des Innenministeriums den Kommunen die Rechtslage zu erläutern und Handlungsempfehlungen für eine landesweit möglichst einheitliche und faire Anwendung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes auszusprechen, als auch unser Antrag, eine Bundesratsinitiative anzustreben, um das Zivilrecht anzupassen bzw. zu präzisieren, fanden hier jedoch leider nicht die erforderliche Mehrheit.
Das ist ein weiterer Beleg dafür, wie unsensibel von der Koalition mit Themen, die viele, viele Bürger umtreiben, umgegangen wird. Dadurch wird das politische Frustrationspotenzial unnötig erhöht, und es wird in Kauf genommen, dass es sich womöglich dort entlädt, wo es nicht hingehört und nicht landen sollte.
(Beifall BVB/FW)
Dass wir als Fraktion an dem Thema dranbleiben und es bei der Ablehnung unserer bisherigen Anträge nicht bewenden lassen, versteht sich von selbst. Das ist auch der Tatsache geschuldet, dass die Frage des Umgangs mit den DDR-Garagen seit dem 1. Januar dieses Jahres hierzulande bei zahlreichen Betroffenen weiterhin für erheblichen Unmut sorgt. Ein Blick in die Lokalteile namhafter Zeitungen der vergangenen Wochen reicht aus, um zu erkennen, dass die Problematik vor Ort weiter schwelt.
Die Menschen hier erwarten ganz einfach, dass sich die Politik ihrer Sorgen und Probleme annimmt und Lösungen aufzeigt.
(Beifall BVB/FW)
Genau das ist unser Anspruch als Fraktion BVB / FREIE WÄHLER und Antrieb zu diesem Antrag. Auch die Debatten hier im Plenum und letztlich die Abstimmungen über unsere diesbezüglichen Anträge haben gezeigt, wie relevant und zugleich vielschichtig die Problematik um die Zukunft der DDR-Garagen tatsächlich ist.
Unser Lösungsvorschlag, eine Bundesratsinitiative zu starten, fand in der Sitzung des Landtags im Juni nur aufgrund des Votums der Koalitionsfraktionen keine Mehrheit. Dabei kann ich mich noch sehr gut an die Rede des geschätzten Kollegen André Schaller von der CDU in der Debatte erinnern. Er sagte: Ich bin schon gespannt auf die Fortsetzung 3.0 in Ihrem nächsten Antrag.
Sehr geehrter Herr Kollege Schaller – er schwatzt gerade -, wir wollten Sie natürlich nicht enttäuschen. Mit unserem heutigen Antrag präsentieren wir Ihnen einen Gesetzentwurf, der sich zwar der grundsätzlichen Frage des knapper werdenden Parkraums widmet, aber im Grunde im Thema des Umgangs mit den DDR-Garagen seinen Ursprung findet.
Wie Sie alle wissen, wurde der Wohnungsbedarf in der ehemaligen DDR, den heutigen neuen Bundesländern, vor der Wiedervereinigung durch Geschosswohnungsbau in der Struktur von Großwohnsiedlungen, den bekannten – und zunehmend beliebten – Plattenbauten, gedeckt.
Wie Sie unserer Problembeschreibung weiter entnehmen können, wurden aufgrund der engen und teils hohen Bebauung in den Plattenbaugebieten zur Gewährleistung einer ausreichenden Anzahl an sicheren Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge vielerorts die typischen Garagenanlagen und Garagenkomplexe geschaffen. Während die Wohnungen in staatlicher Hand verblieben, wurden die Garagen in Eigenregie von den Mitgliedern der vereinsähnlichen Garagengemeinschaften zumeist auf fremdem Grund errichtet. Auch nach der Wiedervereinigung wurden die Garagengemeinschaften weitergeführt.
In den letzten drei Jahrzehnten ist zudem die Fahrzeugdichte gerade im Osten Deutschlands, so auch bei uns in Brandenburg, erheblich angestiegen. Betrug die Fahrzeugdichte auf dem Gebiet der ehemaligen DDR im Jahr 1990 lediglich 227 Pkw pro 1 000 Einwohner, so waren es in Brandenburg 2021 schon 576 Pkw pro 1 000 Einwohner. Die Tendenz ist weiterhin steigend, auch weil sich die Menschen das Auto nicht vermiesen oder verbieten lassen.
Dies hat zur Folge, dass der Parkdruck, insbesondere in größeren Wohnquartieren sowie in innerstädtischen Wohnlagen, hierzulande so hoch ist wie nie zuvor. Ein ersatzloser Rückbau von Stellplätzen, aber insbesondere der Rückbau von DDR-Garagenanlagen würde daher zu einer erheblichen Reduzierung von Parkplätzen, insbesondere innerhalb größerer Wohnquartiere, führen. Damit verbunden wäre eine weitere Verschlechterung der Verkehrssicherheit aufgrund eines erhöhten Parkraumsuchverkehrs sowie aufgrund unerlaubter Parkvorgänge, beispielsweise auf Geh- und Radwegen sowie auf Grünflächen. Hierdurch werden die Sichtbarkeit und Sicherheit insbesondere von Kindern sowie von in der Mobilität eingeschränkten Personen verschlechtert. Dies kann niemand wollen, dies gilt es zu verhindern.
(Beifall BVB/FW)
Wir schlagen daher vor, den Rückbau von zusammenhängenden Stellplatz- und Garagenanlagen mit mehr als fünf Stellplätzen für Kraftfahrzeuge nur noch zu gestatten, wenn sichergestellt ist, dass im Umkreis von 250 Metern um die zu entfernende Anlage ausreichend sichere, benutzbare und öffentliche Stellplätze dauerhaft als Ersatz zur Verfügung stehen.
(Beifall BVB/FW)
Um dies sicherzustellen, schlagen wir mit dem vorliegenden Entwurf für ein Parkraum-für-Alle-Gesetz
(Vida [BVB/FW]: Yes!)
eine Änderung der Brandenburgischen Bauordnung durch eine Ergänzung des Paragrafen 49 vor. Wir sehen die Änderung der Brandenburgischen Bauordnung an dieser Stelle als absolut zweckmäßig und erforderlich an, um einer weiteren Verschärfung der ohnehin weiterhin gegebenen Parkplatznot entgegenzuwirken.
Mit Ihrer Zustimmung können Sie dies – aus Umweltgründen, aber auch aus Gründen der Verkehrssicherheit – unterstützen. Zunächst freue ich mich aber auf die Debatte dazu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall BVB/FW – Vida [BVB/FW]: Wer einen Fahrer hat, kennt dieses Problem nicht!)