Rede von Philip Zeschmann in Textform:
Dr. Philip Zeschmann (BVB/FW):
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburg auch oben auf der Tribüne! Unseren Antrag mit dem Titel „Verbote verbieten“ stellen wir jetzt zur Abstimmung. Denn es ist an der Zeit, unsinnige Verbote zu verbieten.
(Beifall BVB/FW)
Die Bürgerinnen und Bürger sehen sich heutzutage immer absurder anmutenden Verboten oder Einschränkungen ausgesetzt, die, motiviert von politischen Ideologien, unser Leben in einem zunehmend unerträglichen Maße einschränken.
(Beifall der Abgeordneten Wernicke [BVB/FW] – Vida [BVB/FW]: Korrekt!)
Ja, bei politischen Ideologien schaue ich in erster Linie auf die linke Seite, zu den grünen Damen und Herren hier im Landtag. Ihre den Realitäten zunehmend entrückte Klimapolitik nimmt immer skurrilere Züge an und erzürnt immer breitere Schichten und alle Altersgruppen in der Bevölkerung.
Heute geht es um das Quasi-Heizungsverbot, ein realitätsfernes Unterfangen der Ampel-Regierung, dem Ihre Parteikollegen im Bund ihren ideologischen Stempel aufgedrückt haben. Laut Ihrem GEG, dem Gebäudeenergiegesetz, müssen Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Schon ab 2024, also ab 1. Januar nächsten Jahres, sind in Kommunen mit einer Wärmeplanung neue Gas- und Ölheizungen nicht mehr zulässig.
(Beifall des Abgeordneten von Gizycki [B90/GRÜNE])
Für zusätzliche Pelletheizungen in Brandenburg ist nicht genügend Holz vorhanden. Auch die Räumlichkeiten sind meistens nicht groß genug. Wasserstoff ist theoretisch langfristig für CO2-neutrale Heizungen denkbar. Ich sage nur: H2-readyGasheizungen. – Jedoch mangelt es dafür an einer massentauglichen Lösung.
Somit lassen die Vorgaben des GEG in Gebieten ohne Fernwärmenetz, was in den ländlichen Räumen Brandenburgs die Regel ist, in den kommenden Jahren faktisch nur noch Wärmepumpen als Heizungstechnologie zu.
(Rostock [B90/GRÜNE]: Falsch!)
Die Vorlauftemperatur von Wärmepumpen ist jedoch deutlich geringer als die von Ölund Gasheizungen. Sie bedarf größerer Heizflächen, oft sogar einer Fußbodenheizung. Diese gibt es in älteren Gebäuden meistens nicht. Dort würde die Umstellung auf Wärmepumpen oft einen kompletten Umbau des gesamten Heizungssystems voraussetzen. Zudem ist die Isolation vieler älterer Häuser für Wärmepumpen ungeeignet. Dort entstünden vielfache Investitionen für umfangreiche Umbaumaßnahmen im Bereich der Dämmung, damit man eine Wärmepumpe überhaupt einsetzen kann.
Der entscheidende Punkt ist folgender: Die meisten Bürgerinnen und Bürger in diesem Land haben nicht das Geld für solche enormen Investitionen in ihre Gebäude.
(Beifall BVB/FW)
Insbesondere haben es die Rentner nicht. Für sie ist das Eigenheim meistens ein Teil ihrer Altersvorsorge.
Auch das staatliche Ziel preisgünstigen Bauens und Wohnens wird mit diesem Gesetz konterkariert. Brandenburg ist dabei von den zu erwartenden sozialen Härten besonders betroffen. Denn die Heizungsanlagen in den nach der Wende zahlreich neu errichteten Eigenheimen und die modernisierten Anlagen in Bestandsgebäuden erreichen schon jetzt oder in den nächsten Jahren das Alter von 30 Jahren. Bei Vorliegen eines kommunalen Wärmeplans ist dann bereits ab 1. Januar 2024 eine Reparatur oder ein Ersatz durch Gas- oder Ölheizungen nicht zulässig. Können Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, sich überhaupt vorstellen, was das für die Menschen mit kleinen Renten in alten Häusern bedeutet?
Die Bürger Brandenburgs weisen zudem ein im Vergleich zum Bundesdurchschnitt geringes Durchschnittseinkommen auf. Es liegt nach statistischen Angaben bei 94 % davon. Damit sind die Brandenburger noch seltener in der Lage, eine Umsetzung der extrem teuren Vorgaben des GEG zu finanzieren.
(Vereinzelt Beifall BVB/FW)
Auch die Fördermittel, die Sie auf Bundesebene in den Fokus zu bringen versuchen, reichen für die Kompensierung dieser enormen Umbaukosten – völlig neue Heizungsanlage, Fußbodenheizung, Dämmung der Wände und Decken, neue Fenster usw., also quasi ein Komplettumbau und Neubau – nicht aus. Eine deutliche Erhöhung der Fördermittel wiederum ist angesichts der Millionen betroffener Häuser und Wohnungen in Deutschland kaum finanzierbar.
Des Weiteren dürften die Stromleitungen in den meisten Wohngebieten hinsichtlich der Belastung, die durch Wärmepumpen in allen Wohnhäusern verursacht würde, nicht ausreichen.
(Beifall BVB/FW)
Leitungserneuerungen, deren enorme Umbaukosten auf die Netzentgelte umgelegt würden, würden die Bürgerinnen und Bürger noch mehr belasten. Wir haben schon die höchsten Strompreise unter den Industrieländern weltweit. Sie werden also noch weiter steigen.
(Rostock [B90/GRÜNE]: Auch falsch!)
Dies läuft auch dem erklärten Ziel der Bundes- und der Landesregierung zuwider, die Inflation zu bremsen und die extrem hohen Strompreise in Deutschland zumindest auf dem gegenwärtigen Niveau zu halten und nicht noch weiter steigen zu lassen.
Woher soll der Strom aber vor dem Hintergrund einer katastrophalen, realitätsfernen und wirtschafts- und wohlstandszerstörenden Energiepolitik überhaupt kommen? Nur einige Stichworte, um das hier nicht weiter auszuführen: Eine wetterunabhängige Grundlastfähigkeit gibt es nicht mehr; Atomausstieg; und die Gaskraftwerke, die wir jetzt brauchen und die jetzt sogar Minister Habeck fordert, haben Sie über Jahre nicht gebaut.
(Beifall BVB/FW)
Wir haben sie übrigens im Sommer 2020 in diesem Plenum beantragt.
Eine Stromerzeugung aus Erdgas und Flüssiggas, die jetzt gebaut wird, bedeutet, dass das Ziel der CO2-Neutralität bei Heizungen trotz enormer sozialer und finanzieller Kosten nicht erreicht wird. Denn bei wind- und sonnenarmen Wetterlagen wird die Emission von den Gasheizungen einfach auf die neuen Gaskraftwerke verlagert – es ist also ein völlig sinnloses Verbot.
(Beifall BVB/FW)
Die Wasserstofftechnologie ist aber noch nicht in ausreichendem Maße massentauglich. Zudem gehen die Szenarien auch der Landesregierung davon aus, dass Wasserstoff primär für die Industrie benötigt wird und demnach in den nächsten 20 Jahren nicht für die Stromerzeugung genutzt werden sollte.
Fazit: Für zahlreiche Probleme, die durch die Novelle des GEG verursacht werden, ist keine plausible Lösung erkennbar. Die durch das Gesetz verursachten finanziellen und sozialen Kosten und Schäden insbesondere für den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt und im Hinblick auf die Inflation stehen in keinerlei Verhältnis zu den Vorteilen.
Daher muss das Land Brandenburg mit seiner besonderen Betroffenheit – Stichwort: geringes Durchschnittseinkommen – über eine Bundesratsinitiative zwingend die Änderung des Gesetzes beantragen. Zum einen ist hierfür die Wahlfreiheit bei Heizungen zu erhalten, zum anderen muss sichergestellt werden, dass die Kosten für die Kommunen und für die von der Bundesregierung geforderte kommunale Wärmeplanung auch kompensiert werden. Für uns als BVB / FREIE WÄHLER ist es daher besonders wichtig, alle Belange, eben auch die der Zumutbarkeit und der Alltagstauglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, zu beachten.
(Beifall BVB/FW)