Pressekonferenz vom 14.11.2023: Vorstellung des Antrags Verbindliches Mitbestimmungsrecht für Anlieger bei Erschließungsmaßnahmen einführen!
Unser Vorschlag besteht darin, Anliegern ein verbindliches Mitbestimmungsrecht zu gewähren, wenn es um die finanzielle Beteiligung an Erschließungskosten geht. Häufig müssen Bewohner einen erheblichen Anteil, oft bis zu 90 %, der Kosten für kommunale Maßnahmen tragen. Dies steht in deutlichem Missverhältnis zur bisher oft geringen oder ganz fehlenden Möglichkeit zur Einflussnahme. Es ist an der Zeit, den Ansatz verbindlicher Bürgerbeteiligung auch auf Erschließungsmaßnahmen auszudehnen. Insbesondere wenn behördliche Entscheidungen mit erheblichen finanziellen Belastungen für die Anlieger einhergehen, sollte eine umfassende Beteiligung ermöglicht werden.
Unser konkretes Konzept sieht vor, dass Anlieger von öffentlichen Straßen, die mehr als die Hälfte der Erschließungskosten tragen müssen, verbindlich befragt werden. Vor Beginn der Straßenplanung werden die Beitragspflichtigen über die geschätzten Kosten informiert und haben die Möglichkeit, der Umsetzung zuzustimmen oder diese abzulehnen. Jedes beitragspflichtige Grundstück erhält eine Stimme, und die Entscheidung wird durch die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen getroffen. Die vorgeschlagene Regelung berücksichtigt sorgfältig die Wechselwirkungen der Bestimmungen des BauGB, des KAG und der BbgKVerf. Um die rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, könnte dies ggf. in Form eines gesonderten Einzelgesetzes erfolgen.
Der Anlass für die Änderung sollte klar sein: Die Anlieger sind durch Erschließungsbeiträge erheblichen finanziellen Belastungen ausgesetzt. Sie zahlen den Großteil der Maßnahme aus eigener Tasche. Entsprechend sollten ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten gestärkt werden. Gemeinden, die bereits auf Bürgerbeteiligung setzen, haben positive Erfahrungen gemacht. Die Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen steigt, und Anlieger nutzen ihre Mitsprachemöglichkeiten umsichtig. Dieser Vorschlag ist ein Beitrag für mehr sozialen Frieden und verursacht keine zusätzlichen Kosten für Gemeinden oder das Land. Die Landesregierung wird gebeten, den Entwurf im März 2024 dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.