Bessere Kontrolle beim RBB und Kleingartenentwicklungskonzepte fördern

21. Nov 2023

Pressekonferenz vom 21.11.2023: Wir beantragen eine bessere Kontrolle beim RBB und die Förderung von Kleingartenentwicklungskonzepten

Bessere Kontrolle beim RBB

Nach den Verschwendungsskandalen beim RBB riefen die Parteien im Einklang, dass die Kontrolle durch den Rundfunkrat verbessert werden muss. Und man den Empfehlungen der Experten folgen würde. Leider spiegelt sich dies nicht in den nun im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehenen Änderungen wieder. Alte Probleme bei der Aufsicht werden nicht beseitigt, die Kontrolle bleibt teilweise an „kann“-Bestimmung, ohne verpflichtende Maßnahmen. Die Kontrollrechte des Rundfunkrates sogar beschnitten. So soll die Grenze, ab der dieser zustimmen muss, von 250.000 Euro auf 1 Million Euro erhöht werden.

Wir kämpfen weiter dafür, dass sich die Verschwendungsorgien beim RBB nicht wiederholen. Daher haben wir beantragt, den  RBB Staatsvertrag wie folgt zu ändern:

  1. Die Wertgrenze für die Zustimmungspflicht des RfR in § 21 Abs. 3, Nr. 4 wird auf 250.000 Euro festgelegt.
  2. Es wird eine Pflicht zur Teilnahme an den Sitzungen eingefügt.
  3. Die Kontrollpflicht durch den LRH wird konkreter gefasst – die Kontrollen sind jährlich durchzuführen.
Kleingartenentwicklungskonzept fördern

Über 60.000 Kleingärten gibt es in Brandenburg.
An gut von Berlin aus erreichbaren Standorten haben die Kleingartenvereine oft lange Wartelisten von Interessenten. Doch gleichzeitig ist an diesen Standorten der Druck am größten, die Flächen zu Bauland zu machen. Und damit in oft schon dicht bebauten Regionen weitere grüne, naturnahe Flächen zuzubetonieren. In den berlinferneren Gebieten haben die Kleingartenvereine hingegen andere Probleme: Wie sollen die Kleingartenvereine mit der dort oft rückläufigen Anzahl an Kleingärtnern umgehen? Was wird bei Leerständen von teilweise bis zu 20% aus den leer werdenden Parzellen?

In beiden fällen hilft ein Kleingartenentwicklungskonzept. Es kann beispielsweise dazu dienen, die Nutzung einer Fläche für Kleingärten festzuschreiben. Was den Kleingärtnern Planungssicherheit  gibt, nicht plötzlich gekündigt zu werden. In anderen Regionen kann mit solchen Konzepten flexibel auf Leerstand reagiert werden. Etwa indem leerstehende Flächen zwar beim Kleingartenverein verbleiben, aber in öffentlich nutzbare Spielplätze oder Grünanlagen umgewidmet werden. Gepflegt werden diese dann durch den Kleingartenverein. Was der Stadt eine kostenlose Grün- und Erholungsfläche zu Verfügung stellt.

Die Landesregierung soll die Erstellung dieser Konzepte fördern. Und so in Brandenburg die Zukunft der Kleingärten sichern.

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