Christine Wernicke 2. Lesung zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – 23.11.2023

23. Nov 2023

Rede von Christine Wernicke in Textform:

Christine Wernicke:

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zurzeit debattieren wir viel über Änderungen von Staatsverträgen mit medienrechtlichem Bezug.

Abgesehen von den Änderungen beim RBB-Staatsvertrag zeigt sich bei den vorliegenden Änderungen im Vierten Medienänderungsstaatsvertrag sehr deutlich, welchen offensichtlichen Nachholbedarf die öffentlich-rechtlichen Landesfunkanstalten in den Bereichen Transparenz und Compliance haben. Dass es erst zu dem folgenschweren RBB-Skandal kommen musste, damit einheitliche Grundlagen bezüglich Transparenz und Compliance bei den öffentlich-rechtlichen Funkanstalten geschaffen werden, ist bezeichnend.

Eine Zustimmung zu diesen Änderungen kann folglich nur der Beginn für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sein, das teilweise verspielte Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurückzugewinnen und die Akzeptanz des öffentlichrechtlichen Rundfunks wieder zu stärken.

Die fünf wesentlichen Erweiterungen des bisherigen Medienstaatsvertrages in den Bereichen Transparenz, Compliance, Beteiligungsunternehmen, Gremienaufsicht und Interessenkollisionen müssen nun schnellstmöglich in allen Landesfunkanstalten mit Leben erfüllt werden. Jeder Empfänger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss eine spürbare Veränderung im Umgang mit öffentlichen Geldern wahrnehmen können.

Betrachtet man die Änderungen des Staatsvertrages genauer, fällt auf, dass sich die Änderungen an anderen Regelungen des öffentlichen Sektors, beispielweise an jenen für die Beamten, orientieren. Insbesondere sind die Bezüge im öffentlichen Bereich – so der Beamten, Abgeordneten und Regierungsmitglieder – schon seit Längerem öffentlich einsehbar. Dies gilt auch für bestimmte Bereiche der Wirtschaft.

Deshalb begrüßen wir die vorgesehene Pflicht zur Veröffentlichung der Bezüge der Intendanten und Direktoren. Eine derartige Verpflichtung, die für sämtliche Landesanstalten verbindlich ist, wurde von vielen Seiten gefordert und sollte längst gelebte Praxis sein.

Wie wichtig eine unabhängige und kompetente Aufsicht der Landesanstalten ist, hat nicht zuletzt der RBB-Skandal eindrücklich gezeigt. Deshalb ist es vollkommen richtig, dass mit dem neuen Staatsvertrag erhöhte Anforderungen an die Mitglieder der Aufsichtsgremien gestellt werden. So muss die Gesamtheit der Mitglieder der Gremien vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft, Recht und Medienwirtschaft haben, was die Expertise in der Entscheidungsfindung erheblich stärken wird.

Insgesamt sind die vorgesehenen Änderungen des Staatsvertrags zu unterstützen. Sie können jedoch lediglich als Grundpfeiler weitergehender Änderungen verstanden werden, die schnellstmöglich mit Leben zu erfüllen sind. Ähnlich verhält es sich mit dem Siebten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien, wobei wir uns hierzu enthalten werden.

Einer der wesentlichen Gründe für die Novellierung ist das Ziel, eine finanzielle Besserstellung der MABB zu erreichen. Deshalb soll der Vorwegabzug reduziert werden. Das kann aus unserer Sicht nicht die Lösung sein. Vielmehr sollte die MABB nicht mit zusätzlichen Arbeiten belastet werden, um weiterhin effektiv arbeiten zu können. – Vielen Dank.

(Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Stefke und Vida)

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