Pressekonferenz vom 16.01.2024
Die eigenen vier Wände stellen für die meisten Menschen einen Ort der Sicherheit und Geborgenheit dar. Ein gewaltsames Eindringen von Unbefugten in das eigene Heim beeinträchtigt dieses Sicherheitsempfinden gravierend. Hier entstehen nicht nur Sachschäden, sondern auch psychische oder gar körperliche Beeinträchtigungen. Im Land Brandenburg steigt die Anzahl von Einbrüchen so rasant an wie in kaum einem anderen Bundesland. Gleichzeitig sank die Aufklärungsquote im Jahr 2022 auf den niedrigsten Wert seit 10 Jahren. Im Jahr 2022 wurden lediglich 14,6 % der Einbrüche tatsächlich aufgeklärt.
Im Jahr 2022 gab es 2.506 Fälle von Wohnungseinbrüchen. Besonders betroffen waren dabei die Einwohner von Potsdam, Cottbus, Blankenfelde-Mahlow und Panketal. Wenn Straftäter gefasst werden, haben sie oftmals erbeutete Wertsachen wie Schmuck, Münzen und Bargeld als Diebesgut bei sich. Diese Entwicklung darf die Politik nicht tatenlos hinnehmen. Vielmehr ist sie aufgefordert, ihr aktiv entgegenzuwirken.
Dies kann durch einen erhöhten Einsatz von Polizeikräften an örtlichen Schwerpunkten der Einbruchskriminalität erfolgen oder auch durch eine Intensivierung der polizeilichen Informationsveranstaltungen zur sicherheitstechnischen Prävention.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eigenverantwortliche, präventive Sicherungsmaßnahmen zum Einbruchschutz finanziell zu fördern, um das Sicherheitsgefühl der Bürger zu erhöhen und die Einbruchsraten zu senken, wie durch den Bund in der Vergangenheit geschehen und wie in anderen Bundesländern bereits gängige Praxis ist.
Deshalb fordern wir:
1. Die Landesregierung wird aufgefordert, bis zum Ende des 1. Quartals 2024 eine Richtlinie für ein „Zuschussprogramm Einbruchschutz für selbstgenutztes Wohneigentum und selbstgenutzte Mietwohnimmobilien im Bestand“, welches aus dem Landeshaushalt oder mittels der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu finanzieren ist, zu erarbeiten, worüber mit Beginn des Jahres 2025 zielgerichtete Maßnahmen zum Einbruchschutz für selbstgenutztes Wohneigentum sowie selbstgenutzte Mietwohnimmobilien in Höhe von in Summe 250.000 Euro pro Jahr gefördert werden.
2. Der Förderbetrag für technische Einbruchsicherungsmaßnahmen, soll pro Wohneinheit und Jahr ab einer Investitionssumme von 500 Euro (brutto) erfolgen und auf max. 1.500 Euro begrenzt werden.
3. Die Landesregierung wird aufgefordert, den Entwurf der Richtlinie zu Beginn des 2. Quartals 2024 dem Ausschuss für Inneres und Kommunales zur weiteren Beratung vorzulegen.
Technische Einbruchsicherungsmaßnahmen stellen einen wesentlichen Aspekt der Wohnungseinbruchdiebstahlprävention dar. In den letzten Jahren hat die Bundesregierung mit Unterstützung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Förderprogramme für Maßnahmen zum Einbruchschutz aufgelegt. So förderte die KfW beispielsweise den Einbau neuer, einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren, sowie die Nachrüstung von einbruchhemmenden Gittern und Rollläden, sowie zahlreiche weitere Maßnahmen. Bei diesen Programmen war die Nachfrage derartig hoch, dass in der Regel innerhalb weniger Monate des laufenden Jahres die Fördersumme ausgeschöpft wurde.
Das zentrale Förderprogramm auf Bundesebene stellte das Programm „Einbruchschutz – Investitionszuschuss – 455-E“ dar.
Für dieses Programm hat die Bundesregierung für das Jahr 2023 jedoch keine Mittel mehr zur Verfügung gestellt. Eine Einstellung der Förderung dieses Programms und weiterer Förderungen sind darüber hinaus angesichts des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Bundeshaushalt 2024 im laufenden Jahr zu befürchten.
Insbesondere in Schleswig-Holstein wurden mit einem derartigen Zuschussprogramm sehr gute Erfahrungen gemacht. Die dortige Landesregierung gab zwischenzeitlich bekannt, das Förderprogramm auf ein Gesamtvolumen von eine Million Euro zu erhöhen.
Seit Beginn des Landesprogramms in Schleswig-Holstein im Jahr 2016 hat sich die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle drastisch gesenkt. So kam es im Jahr 2016 noch zu rund 7.700 Einbrüchen, hingegen im Jahr 2022 nur noch zu rund 2.700 Fällen.
Um die Anzahl der Einbrüche im Land Brandenburg wieder deutlich zu senken, ist ein Landesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz ein probates Mittel einer landesweiten Strategie.