Brandenburg gilt nach Niedersachsen als das Bundesland mit der zweithöchsten Windenergiegewinnung. Im Jahr 2022 befanden sich 3.977 Windkraftanlagen auf Brandenburger Boden – und die Tendenz ist steigend.
Vor Baugenehmigung ist ein Windkraftanlagen-Erbauer verpflichtet, einige Prüfungen durchführen zu lassen. Zum Beispiel muss die Umgebung auf Vorkommen windkraftsensibler Vogelarten und deren Niststellen, Brutplätze oder Reviermittelpunkte untersucht werden.
Welche Arten dabei konkret berücksichtigt werden sollen, wurde im November 2019 während der Umweltministerkonferenz festgelegt. Doch leider hat das jüngste Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes die Liste der kollisionsgefährdeten Brutvogelarten drastisch reduziert.
Die Anzahl der als kollisionsgefährdet geltenden Brutvogelarten wurde von 35 auf nur noch 15 Arten reduziert. Auch stark bedrohte Vogelarten wie der Schwarzstorch oder der Wachtelkönig sind davon betroffen.
Der Schutz unserer Wildvögel in Brandenburg ist uns ein sehr wichtiges Anliegen! Mit unserem Antrag (DS 7/3402) wollten wir den „Erweiterten Schutz von Greifvögelhorsten sicherstellen“ und verhindern, dass unsere gefiederten Bewohner unter den Auswirkungen der Windkraft leiden.
Wir werden uns weiterhin entschieden für den Schutz unserer Wildvögel einsetzen!