Um die klassische Eigentumsgarage aus DDR-Zeiten hat es vielerorts in Brandenburg zuletzt erheblichen Wirbel gegeben. Grund dafür ist das Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) welches 1995 in Kraft trat. Denn mit dem Ablauf einer rechtlichen Schutzfrist zum 03.10.2022 hat sich die Eigentumssituation der Garagen grundlegend geändert. Fortan fällt bei Kündigung von bestehenden Pachtverträgen das Eigentum an der Garage nach diesem Stichtag dem Eigentümer des Grundstückes, auf dem die Garage errichtet wurde, unentgeltlich zu.
Für zehntausende Garagenbesitzer landesweit fehlt damit jegliche Sicherheit, ob und wie lange sie ihre Garagen noch nutzen können und was darüber hinaus noch auf sie zu kommt. Denn rechtlich steht beispielsweise die Frage im Raum, wie künftig im Falle eines geplanten Rückbaus derartiger Garagen konkret verfahren wird? Mit Ablauf des 31.12.2022 ist die bislang auf Grundlage des § 15 im Schuldrechtsanpassungsgesetz geltende Regelung zur hälftigen Kostenteilung zwischen den Vertragsparteien ausgelaufen und nicht mehr anzuwenden. Viele der bisherigen Garageneigentümer sind daher verunsichert, wie es mit ihrer Garage weitergeht und welche Kosten eventuell auf sie zukommen.
Laut einer Abfrage von BVB / FREIE WÄHLER gehen die Kommunen, in deren Besitz sich die Mehrzahl der Garagen fortan befinden, höchst unterschiedlich mit der Situation um. So soll beispielsweise in der Stadt Cottbus gelten, dass künftig der Nutzer die Abrisskosten vollumfänglich allein zu tragen und den Rückbau in die Wege zu leiten hat.
Demgegenüber steht beispielsweise die Stadt Brandenburg an der Havel auf dem Standpunkt, dass von dem bisherigen Nutzer keine Beteiligung an den Abbruchkosten verlangt werden kann, wenn das Vertragsverhältnis nach Ablauf des 31.12.2022 endet. Beide Kommunen stehen dabei nur exemplarisch für viele weitere, was verdeutlicht, dass hier offenkundig rechtlicher Klärungsbedarf besteht.
Wir haben im Landtag nachgehakt und den Innenminister aufgefordert, alle Kommunen per Rundschreiben eine rechtssichere und landesweit einheitliche Handhabung aufzuzeigen. Denn alle Betroffenen in Brandenburg dürfen doch wohl erwarten, dass sie einheitlich, fair und nach dem Gesetz auch gleichbehandelt werden (Drucksache 7/7636).
Zusätzlich haben wir als BVB / FREIE WÄHLER im Landtag eine Bundesratsinitiative beantragt, um festzuschreiben, dass ab sofort die Kosten eines Abrisses von betroffenen DDR-Garagen ausschließlich dem jeweiligen Grundstückseigentümer zur Last fallen. All das wurde von den Koalitionsfraktionen aus SPD, CDU und GRÜNEN mit dem Hinweis auf die „Kommunale Selbstverantwortung“ abgelehnt (Drucksache 7/7823).
Wir bleiben weiter am Thema dran und haben in den Kommunalparlamenten einiger Städte und Gemeinden in Brandenburg bereits derartige Anträge mit der Unterstützung unserer Mandatsträger vor Ort eingebracht. Aber auch im Landtag werden wir uns weiter für einen einheitlichen und fairen Umgang mit den Garageneigentümern im Land einsetzen.