Ilona Nicklisch zum Gesetzentwurf von SPD, CDU, Grüne “Änderung des Schulgesetzes“ – 16.12.2021

16. Dez 2021

Rede von Ilona Nicklisch in Textform:

Abgeordnete Ilona Nicklisch (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft. Was in der Wirtschaft gilt, trifft auch auf das Bildungssystem zu. Deshalb ist Vielfalt in der Schullandschaft ein durchweg positives und belebendes Element. Wie in der Wirtschaft, so ist auch im Bildungsbereich die Chancengleichheit aller Marktteilnehmer Grundvoraussetzung für fairen und innovationsfördernden Wettbewerb.

Vor diesem Hintergrund sieht das Schulgesetz eigentlich vor, dass die Gehälter und die Personalkosten freier Schulen durch die Landeszuschüsse jenen im öffentlichen Dienst entsprechen sollen. Genau das ist seit 2018 bei den staatlichen Schulen und den Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft in Brandenburg nicht der Fall.

Womit hängt das zusammen? Im Januar 2018 wurde die Anzahl der Entwicklungsstufen bei Lehrkräften von fünf auf sechs erhöht. Damit wurden auch höhere Zuschüsse zur Finanzierung notwendig. Schulen in freier Trägerschaft forderten daraufhin vom Land entsprechend dem Gleichbehandlungsgrundsatz ebenfalls höhere Zuschüsse. Als diese Forderung verweigert wurde, hat man im Juni 2018 Klage erhoben, wie schon gesagt wurde, und in der Auseinandersetzung mit dem Bildungsministerium recht bekommen.

Nach Ansicht des Gerichts ist die Erhöhung der Zahl der Erfahrungsstufen im Tarifvertrag TV-L des öffentlichen Dienstes von fünf auf nun sechs ein „wesentlicher Umstand“, der die ursprüngliche Festsetzung auf Stufe 4 bei den freien Trägern nicht mehr sachgerecht erscheinen lässt. Logisch! Wenn im öffentlichen Dienst mit Einführung einer weiteren Erfahrungsstufe mehr Gehalt gezahlt werden kann, muss diese Möglichkeit auch den freien Trägern zur Verfügung stehen. Andernfalls wird es für sie deutlich schwerer, Lehrer in ihre Schulen zu bekommen, weil diese nicht adäquat bezahlt werden können.

Mit der uns vorliegenden Änderung des Schulgesetzes beabsichtigt Frau Ministerin Ernst, dass das bestehende Unrecht nun per Gesetz in Beton gegossen wird. Während sich Herr Stohn nach dem Urteil des Gerichts lediglich das Gesamtsystem der Finanzierung ansehen wollte und eine Umschichtung im Verhältnis von Sach- und Personalkosten in Erwägung zog, was einer Umschichtung von der linken in die rechte Tasche gleichkommt, konnte sich in der Koalition offensichtlich die vernünftige Ansicht von Frau Budke durchsetzen – das finde ich sehr schön -, die nach dem Gerichtsurteil ihrerseits das Gespräch mit den freien Trägern forderte. Ich habe Herrn Dr. Redmann angeschaut; er hat einmal nicht gelacht oder gelächelt. Ich bin auf Ihre Rede echt gespannt; denn Sie werden ja dann sagen, warum, wieso und weswegen.

In der Pressekonferenz der Koalition am 14. Dezember durften wir, wie Frau Budke schon sagte, zur Kenntnis nehmen, dass nun doch ein Einlenken hin zur Gleichbehandlung aller Schulformen stattfinden soll. Das begrüßen wir als Freie Wähler. Selbstverständlich werden wir der Überweisung an die Ausschüsse zustimmen.

Wenn ich noch ein Wort an Frau Ministerin Ernst richten darf: Ja, Frau Ministerin Ernst, dafür sind wir da, dass wir die Gesetze nicht so lassen, wie sie sind, sondern verbessern wollen, und das machen alle Fraktionen gemeinsam. Dafür danke ich Ihnen allen. – Danke schön.

Weitere Beiträge

Bilanz: Bildungspolitik / Schulwege

Bilanz: Bildungspolitik / Schulwege

Bildung ist das höchste Gut. Sie ist von entscheidender Bedeutung für die Zukunft unserer Kinder. Eine gute Bildung ebnet den Weg für persönliches Wachstum, berufliche Chancen und damit für eine...

mehr lesen

Danke für Ihren Besuch

Diese Seite wird nicht mehr gepflegt, bleibt jedoch weiterhin bestehen und gewährt einen Überblick über die parlamentarische Arbeit von BVB / FREIE WÄHLER während der 7. Wahlperiode (2019–2024). Für Fragen und Themenanregungen wenden Sie sich bitte an den Landesverband BVB / FREIE WÄHLER.