Rede von Ilona Nicklisch in Textform:
Frau Abg. Nicklisch (BVB/FW):
Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Vielfalt in der Schullandschaft ist ein positives, belebendes Element. Die Schulen freier Träger sind eine Bereicherung für unsere Schullandschaft. Das sollte sich ganz klar auch im finanziellen Bereich widerspiegeln. Und das genau ist das Ansinnen des Siebten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes. Der Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes wurde vor geraumer Zeit an den Fachausschuss überwiesen und dort beraten.
In meiner damaligen Rede zur Überweisung des Antrags sprach ich davon, dass das Ziel eines Fachgesprächs das Finden einer einvernehmlichen Lösung mit den freien Schulträgern sein muss. Ist uns das gelungen? – Ich denke, schon. Eine der Änderungen sieht vor, dass der Finanzierungsbeitrag des Landes für die Schulen in freier Trägerschaft erhöht wird. Meine Fraktion und ich begrüßen ausdrücklich diesen Schritt in Richtung Chancengleichheit. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. Gesetze sind zwar nicht da, um gebrochen zu werden, aber sie sind da, um, wenn nötig, geändert zu werden, um sie gesellschaftlichen Umständen anzupassen und mit der Zeit zu gehen.
Die Pandemie hat uns gefordert und uns ungewöhnliche Wege der Kommunikation gehen lassen. Deshalb begrüßen wir als BVB / FREIE WÄHLER auch die Änderung des Neudrucks des Änderungsantrags, der für Onlinegremiensitzungen und Onlinewahlen sowie für die Briefwahl die gesetzlichen Berechtigungen schafft.
Abschließend möchte ich mich noch einmal ausdrücklich bei allen Experten bedanken, die ihr Wissen, ihre Wünsche und ihre Bedenken bezüglich der freien Schulträger mit in die Gesetzesänderung einbringen durften: Danke an die Freie Montessori Schule Barnim, an die Arbeitsgemeinschaft freier Schulen im Land Brandenburg, an den Landesschulbeirat und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Den Austausch im Fachausschuss mit den Vertretern der freien Träger habe ich persönlich als sehr bereichernd empfunden.
Eine Anregung möchte ich an dieser Stelle trotz alledem noch einmal geben: Die Verkürzung der Wartezeit von drei Jahren auf zwei Jahre, die im Koalitionsvertrag steht und hier leider nicht enthalten ist, sollte nicht aus den Augen verloren werden. Noch einmal in aller Deutlichkeit: Natürlich stimmen wir Ihrem Antrag zu. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit