Philip Zeschmann über das Konzept von SPD, CDU, Grüne „Wasser zur Anpassung an den Klimawandel“ – 23.03.2022

23. März 2022

Rede von Philip Zeschmann in Textform:

Herr Abg. Dr. Zeschmann (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Als ich diese vermeintliche Gesamt-Wasserkonzeption, heimlich veröffentlicht im Windschatten der Verkündigung der Genehmigung für Tesla am 15.03., zu lesen bekam, war ich schon nach einigen Seiten nicht sicher, ob ich ob der Inhaltsleere – die hat Herr Domres mit einigen Beispielen schon gut dargestellt – und der durchgehend fehlenden Konkretheit für Brandenburg einfach nur lachen oder wegen der peinlichen Vorlage doch eher weinen sollte. Denn laut unserem Beschluss vom 26.08., der hier schon angesprochen wurde, Herr Bretz, sollte mit diesem Gesamt-Wasserkonzept der große Wurf vorgelegt werden, der einen vollständigen Überblick über die Verfügbarkeit von Wasserdargeboten in Brandenburg und zugleich eine verlässliche Abschätzung der Entwicklung unserer Trinkwasserbedarfe unter Beachtung des Zuzugs, der weiteren Industrie- und Gewerbeansiedlungen und der Auswirkungen des Klimawandels geben sollte.

Insbesondere die Punkte b) und c) des damaligen Beschlusses, die Sie alle bestimmt noch im Kopf haben, werte Kollegen, hätten, wenn sie denn vorgelegt und bearbeitet worden wären, eine gute Grundlage für weitere Diskussionen bilden können. Leider ist dem nicht so; wir haben da im Wesentlichen Fehlanzeige zu vermelden. Ich gestehe zu, dass die Veröffentlichungen von diesem Montag teilweise einen kleinen Schritt vorangekommen sind. Mit diesem Gesamt-Wasserkonzept wurde aber leider nur das abgeschrieben, was im Beschluss von damals stand, und nicht wirklich irgendetwas Konkretes vorgelegt. Deswegen sage ich: Es war ein schöner allgemeiner Reader zu wasserwirtschaftlichen Lehrbuchweisheiten, eine schöne Zusammenfassung. Aber leider kann man mit so etwas natürlich dem Beschluss dieses Hauses vom 26.08.2020 in keiner Weise entsprechen, auch nicht gerecht werden.

Wenn wir also diesen Abgleich zwischen den Wasserdargeboten und den Trinkwasserbedarfen unter Berücksichtigung des weiter voranschreitenden Zuzugs – vor allem aus Berlin -, der weiteren Industrie- und Gewerbeansiedlung und der Auswirkungen des Klimawandels ernsthaft gerecht werden wollen, müssen aus unserer Sicht mindestens folgende Punkte untersucht und erarbeitet werden – und darf nicht immer nur geschrieben werden: wir wollen das, wir tun das, wir sollen das -: Es müssen zum Beispiel die hydrologischen und klimatischen Gegebenheiten der verschiedenen Regionen des Landes Brandenburg in Bezug auf die eben genannten Punkte wirklich detailliert dokumentiert und die aktuellen Wasserdargebotsbilanzen, deren Volumen und Verteilung über die verschiedenen Regionen des Landes Brandenburg, insbesondere hinsichtlich der verschiedenen Nutzergruppen, über die zukünftigen Planungshorizonte dargelegt werden. Es bedarf einer Risikoanalyse und diesbezüglich abgeleiteter Maßnahmen des Landes zur Gewährleistung einer jederzeitigen Sicherung der Trinkwasserversorgung im ganzen Land und in den verschiedenen Regionen des Landes Brandenburg sowie eines landesweiten Trinkwasserversorgungsplans, der aufzeigt, wie die Trinkwasserversorgung kurz-, mittel- und langfristig sichergestellt werden kann. Und es muss das Thema Klimareserve angegangen werden.

Jetzt ist nicht mehr viel Zeit; deswegen komme ich zu meinem Schlusssatz: Auf diese Weise sollte unter Integration und Abwägung der vorgenannten Punkte eine landesweite Wasserhaushaltsplanung vorgelegt und im Landtag, also hier, zur Abstimmung gestellt werden. Leider wurde das nicht geleistet. Schon gar nicht liegt diesbezüglich irgendetwas Konkretes vor, weswegen wir Sie dringend bitten, dem Wunsch der verschiedenen Wasserfachleute und der Wasserverbände nachzukommen, die detaillierten Punkte, die in unserem Entschließungsantrag enthalten sind, nachzuarbeiten und diesem Entschließungsantrag zuzustimmen; denn der Entschließungsantrag, Herr Roick, kommt nicht zu früh, sondern eigentlich zu spät, da das zum 01.01.2022 hätte vorgelegt werden müssen. – Danke schön.

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