Hochschulen: Verfassungswidrige Rückmeldegebühren zurückzahlen!

11. Dez. 2020

Gemeinsamer Haushaltsantrag mit Linke-Fraktion soll Mittel zur Verfügung stellen, um verfassungswidrige „Rückmeldegebühren“ zurückzuzahlen

Jahrelang wurden in Berlin und Brandenburg Studenten als Einnahmequelle genutzt. Zu jedem Semester wurden überhöhte „Rückmeldegebühren“ verlangt – zur angeblichen Deckung von Unkosten, die es in der Höhe gar nicht gab, wie das Verfassungsgericht feststellte.

Während das Land Berlin die illegalen Beiträge schon 2017 zurückgezahlt hat, werden die ehemaligen Studenten in Brandenburg weiter hingehalten. Die Hochschulen und das Land Brandenburg verweigerten die Rückzahlung an Tausende Studierende, weil sie die Forderung als verjährt betrachteten. Es kam zu einem Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam, in welchem festgestellt wurde, dass die Ansprüche am 31.12.2020 verjähren. Die Universität Potsdam zog gegen dieses Urteil vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, welches die Klage in diesem Jahr voraussichtlich nicht mehr verhandeln und entscheiden wird, was somit die Verjährung der Ansprüche Tausender Studierender zur Folge haben wird. So versucht man, mit dem illegalen Abkassieren davonzukommen.

Wir halten es jedoch für das Vertrauen in den Staat für notwendig, dass auch dieser sich an Regeln und Gesetze hält. Bereits im August hatten wir daher die Rückzahlung beantragt. Dazu der hochschulpolitische Sprecher Matthias Stefke: „Der Antrag zielt angesichts eines vorliegenden höchstrichterlichen Urteils des Bundesverfassungsgerichts in erster Linie auf die Wahrung des Rechtsfriedens und nicht so sehr auf finanzielle Aspekte.“ Leider wurde der Antrag damals durch SPD, CDU und Grüne abgelehnt. Man „wolle abwarten“. Ergebnis: Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bereitet derweil eine Massenklage gegen das Land vor.

Gemeinsam mit der Linke-Fraktion haben wir nun einen Antrag gestellt, 5 Millionen Euro für die Rückzahlungen in den Haushalt eingeplant. Denn Recht sollte nicht nach Kassenlage entscheiden werden. Wenn vom Gericht festgestellt wird, dass das Land Bürgern illegal Geld abgenommen hat, muss es dieses auch zurückzahlen und sich nicht durch eine Hinhalte-Taktik in eine Verjährung flüchten.

Besonders interessant wird das Abstimmungsverhalten der Grünen. Im Juli 2019 verlangte ihre Landtagsfraktion die Rückzahlung der „Rückmeldegebühren“. Den entsprechenden Antrag von BVB / FREIE WÄHLER im August lehnten die Grünen jedoch ab. Der Landesverband der Grünen wiederum begrüßte drei Monate später die Massenklage gegen das Land. Die Regierung – in der die Grünen sitzen! – lasse den Studenten keine Wahl. Entweder stimmen die Grünen nun zu oder sie haben binnen weniger Monate im Landtag das Gegenteil von dem beschlossen, was sie in der Öffentlichkeit verkünden …

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