Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen im Bernauer Ortsteil Nibelungen – LfU besteht auf persönliche Beschwerden der Betroffenen
Die parlamentarischen Anfragen zur erneuten Lärmbelästigung durch die Windkraftanlagen bei Bernau OT Nibelungen haben neue Erkenntnisse gebracht. Von Ende Juni und Mitte September 2020 wurden sogenannte Sägezahnhinterkanten an den Rotoren der Windkraftanlagen installiert. Diese sollen die Geräuschemissionen reduzieren. Anschließend wurden Schallvermessungen durchgeführt: Am 08.10.2020 von 09:00 bis 20:15 Uhr sowie in der Nacht vom 01.11.2020 auf den 02.11.2020 von 23:00 bis 02:00 Uhr. Ob für die Messungen die nächtliche Drosselung eingehalten wurde, könne das Landesamt für Umweltschutz (LfU) erst nach Auswertung der Messberichte sagen.
Wir gehen davon aus, dass Umbauten und erneute Messungen gegen die lärmbedingte Auflage zur nächtlichen Drosselung gerichtet sind. Bisher habe der Betreiber laut LfU jedoch keinen Antrag zur Aufhebung dieser Auflage gestellt. Auch die Ergebnisse der Schallmessung von Oktober und November wurden dem LfU bisher nicht vorgelegt.
Trotz unserer Anfrage zu den Bürgerbeschwerden hat das LfU die Aufzeichnungen der Anlagen bisher nicht von sich aus überprüft. Hierzu kommt es laut Amt nur, wenn die betroffenen Bürger selbst Beschwerden an das Landesamt richten. Dies ist eine frappierende Abkehr von der bisherigen Verwaltungspraxis. BVB / FREIE WÄHLER wird diesbezüglich eine Wiederherstellung der ursprünglichen Praxis beantragen, wonach auch Sammelbeschwerden als Grundlage für Maßnahmen dienen konnten.
Vorerst müssen sich Betroffene mit Beschwerden jedoch direkt an das LfU richten. Für Bernau zuständig:
Referat T22, Überwachung Schwedt, T22@lfu.brandenburg.de, Tel. 03332 441-721.
Antwort der Landesregierung auf die Parlamentarische Anfrage von Péter Vida
Antwort der Landesregierung auf die Nachfrage zur Parlamentarischen Anfrage