Rede von Ilona Nicklisch in Textform:
Frau Abg. Nicklisch (BVB/FW):
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! In der Pandemie standen bundesweit Schülerinnen und Schüler vor der Situation, den Schulunterricht nicht mehr verpflichtend besuchen, sondern ihm sogar fernbleiben zu müssen. Dass es gerade in den ersten Wochen des Lockdowns überhaupt gelungen ist, Lernangebote bereitzustellen, verdanken wir in erster Linie der Kreativität und dem Engagement der Lehrkräfte. Viele von ihnen haben es in kürzester Zeit geschafft, auf digitalen Unterricht umzustellen, und dadurch ermöglicht, dass der Schulbetrieb fortgesetzt werden konnte. An dieser Stelle sei ihnen nochmals ausdrücklich gedankt.
Nun liegt uns zur Beratung das Sechste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes vor. Mit der Änderung des § 65 Abs. 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes soll die Schule eine rechtliche Befugnis im Sinne der DatenschutzGrundverordnung erhalten, die die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern legitimiert. Es handelt sich hierbei um Daten, die beim Einsatz digitaler Lern- und Lehrmittel verarbeitet werden müssen. Die Coronapandemie hat gezeigt, dass digitaler Unterricht mit dem Einsatz digitaler Lehrund Lernmittel zwingend erforderlich ist, um den Erziehungs- und Bildungsauftrag zu erfüllen.
Es ist zu erwarten, dass die Entwicklung digitaler Lösungen im Unterricht weiter vorangetrieben wird. Deswegen ist es notwendig, dass eine rechtssichere und unkomplizierte Grundlage dafür erstellt wird. Unter diesem Gesichtspunkt begrüßen wir die Initiative der Koalition, durch die Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes die derzeit notwendige Einwilligung der Schülerinnen und Schüler oder der Eltern zur Nutzung digitaler Angebote abzuschaffen. Das gilt umso mehr, da es sich hierbei um eine rechtlich unsichere Lösung handelt, die jetzt durch eine DSGVO-konforme Regelung ersetzt wird. Wir stimmen daher dem Gesetzentwurf der Koalition zu.
Dem Votum des Bildungsausschusses zum Antrag der Linken zur Vorverlegung des Einschulungsstichtages können wir nicht zustimmen. Es wurde schon angesprochen, dass es der Wunsch vieler Eltern und sogar eine ganz aktuelle Forderung des Landes-Kinder- und Jugendausschusses ist, das Einschulungsdatum vorzuverlegen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.