Matthias Stefke zur Debatte über das „Aufarbeitungsbeauftragtengesetz“ – 29.09.2021

29. Sep 2021

Rede von Matthias Stefke in Textform:

Herr Abg. Stefke (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Bereits in meiner Rede zum 60. Jahrestag des Mauerbaus hatte ich für unsere Fraktion betont, wie wichtig nicht nur das Erinnern daran ist, sondern dass daraus für uns alle Verantwortung erwächst, dafür zu arbeiten, dass Vergleichbares nie wieder möglich wird. Damit in Verbindung steht unsere moralische Pflicht, Unrecht und erlittenes Leid nicht nur mit Worten zu bedauern, sondern auch in finanzieller Form zu entschädigen.

Der Gesetzentwurf der Präsidentin hat zum Inhalt, dass die Anmeldungen der Betroffenen, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben, nun noch bis zum 31. Dezember kommenden Jahres abgearbeitet werden können. Wir begrüßen diese Fristverlängerung, die die Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe in die Lage versetzt, die Anmeldungen abzuarbeiten. Dies ist notwendig, weil die Eindämmungsmaßnahmen in der Coronapandemie über einen längeren Zeitraum persönliche Beratungsgespräche nicht zugelassen haben. Dies darf jedoch nicht zulasten der Menschen gehen, die in ihrem Leben für uns Unvorstellbares erlebt haben und bis heute darunter leiden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, natürlich kann eine finanzielle Entschädigung – Kollege Bretz sagte es schon – erlittenes Unrecht nicht ungeschehen machen. Es ist aber für die Betroffenen mehr als ein Zeichen, dass es nicht nur bei Worten des Bedauerns bleibt. Vielmehr bietet ihnen eine materielle Unterstützung eine wichtige Hilfestellung für die Behandlung der bis heute andauernden psychischen Belastungen, die viele weiterhin in Anspruch nehmen – nehmen müssen. Dies kann man nicht ignorieren oder sich dem gar entziehen.

Auch unsere Fraktion bedankt sich bei der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Frau Dr. Nooke, sehr herzlich, aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Anlaufstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe. Wir werden dem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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