Landkreise sollen zu viel erhobene Umlage an Kommunen anteilig zurückzahlen müssen. Zudem strebt die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion eine Klarstellung hinsichtlich der Berechnungsgrundlage für die Kreisumlage an.
Landkreise finanzieren sich in einem wesentlichen Teil aus der Kreisumlage, die von den kreisangehörigen Kommunen erhoben wird. Obwohl die Kreisumlage als reine Fehlbedarfsdeckung konzipiert ist, entwickelt sie sich für zahlreiche Landkreise zu einer Haupteinnahmequelle.
Weshalb dieses System grundlegend geändert werden muss, ergibt sich aus der Entwicklung der Rücklagen aller Brandenburger Landkreise. Mit Stand Ende 2018 verfügen die Landkreise insgesamt über Rücklagen in Höhe von rund 840 Millionen Euro.
Diese Rücklagen lassen sich nur durch eine deutlich zu hohe Erhebung der Kreisumlage begründen. Dadurch, dass die Landkreise die Kreisumlage nicht zurückzahlen müssen, erwirtschaften die Kommunen den Landkreisen eine beträchtliche Rücklage. Aus dieser Praxis ergeben sich jedoch gravierende Probleme für die Kommunen.
Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion geht das Problem an und hat einen Gesetzesantrag in den Landtag eingebracht.
Dieser Antrag ermöglicht eine eindeutige Regelung, was durch die Kreisumlage tatsächlich finanziert werden darf als auch die Verpflichtung für die Landkreise, zu viel erhobene Kreisumlage an die Kommunen zurückzuzahlen.
Konkret bedeutet dies, dass Landkreise für eigene freiwillige Leistungen nicht auf die Kreisumlage zurückgreifen dürfen. Derartige freiwillige Leistungen sind nur dann möglich, wenn die Landkreise über die dazu erforderlichen finanziellen Mittel verfügen. Es widerspricht dem Sinn und Zweck der Kreisumlage als Fehlbedarfsdeckung, freiwillige Leistungen ohne übergemeindlichen Charakter zu finanzieren.
Darüber hinaus dürfen die Landkreise die erzielten Überschüsse nicht mehr allein ihrer Rücklage zuführen, sondern müssen diese zu einem hohen Anteil an die Kommunen zurückzahlen. Dies erklärt sich daraus, dass die Kommunen eine höhere Umlage gezahlt haben als vom Landkreis tatsächlich benötigt.
Landtagsabgeordnete Christine Wernicke erklärt: „Zahlreiche Kommunen haben die ungerechte Praxis der Erhebung der Kreisumlage mittlerweile erkannt und gehen juristisch dagegen vor. Wir stellen uns mit diesem Antrag klar an die Seite der Kommunen, denn es ist aus unserer Sicht nur recht, zu hoch erhobene Beträge wieder zurückzuerstatten, wenn die Kommunen mehr als den Ausgleich des Fehlbedarfes an die Landkreise gezahlt haben.“
Die Landtagsmehrheit aus SPD, CDU und Grünen lehnte unseren Antrag ab.
Die Rede von Christine Wernicke können Sie hier sehen: