Philip Zeschmann zum Antrag BVB/FW „Windrad-TÜV: Teschnische Überprüfung einführen“ – 17.11.2021

17. Nov 2021

Rede von Philip Zeschmann in Textform:

Herr Abg. Dr. Zeschmann (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! In Deutschland unterliegen fast alle größeren technischen Anlagen bereits seit Jahrzehnten der Pflicht zur regelmäßigen technischen Überprüfung durch externe Sachverständige. Diese Pflicht erstreckt sich vom Atomkraftwerk über Flugzeuge, Eisenbahnen, Lkws und Pkws bis hin zu Mofas, Aufzügen und Getränkeschankanlagen. Wir kennen das alle von der regelmäßigen TÜV-Untersuchung für unsere Autos.

Eine in den letzten 30 Jahren immer häufiger werdende Art von großtechnischen Anlagen ist hingegen von dieser regelmäßigen Kontrolle durch externe Sachverständige – das gilt übrigens als typisch deutsch – ausgenommen, nämlich Windkraftanlagen. Dabei sind diese Anlagen mindestens ebenso gefährlich wie Getränkeschankanlagen.

Ich möchte an einige Vorfälle erinnern: Zum Beispiel brach im Februar 2019 im Windpark Oelsig-Buchhain der Rotor einer Anlage ab und fiel herunter. Ein Baucontainer und ein Toilettenhäuschen wurden getroffen – es war reines Glück, dass es keine Toten und Verletzten gab. Im gleichen Jahr brach im Luckauer Ortsteil Karche-Zaacko eine Windkraftanlage komplett zusammen. Vor nur zwei Monaten – das haben Sie alle sicher noch aus der Presseschau in Erinnerung – brach in Haltern eine 240 m hohe Anlage in sich zusammen.

Nun kann man einwenden, dass es bis zum Jahr 2020 nur zwei Dutzend derartige schwere Havarien gegeben hat. Rechnen wir das Ganze einmal hoch, kommen wir jedoch zu dem Ergebnis, dass pro 1 000 Anlagen statistisch gesehen eine schwere Havarie im Jahr stattfindet. Ich wage zu behaupten, dass weniger als 2 % der Getränkezapfanlagen oder der Aufzüge ihre Existenz in einer lebensgefährlichen oder umweltschädigenden Havarie beenden.

Der Bundestag hat Mitte 2021 das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen überarbeitet, in dem genau diese Testpflichten geregelt sind. Trotz jahrelanger Forderung des TÜV-Verbandes e. V. unterliegen Windkraftanlagen jedoch bis heute keiner Pflicht zu regelmäßigen technischen Überprüfungen. Mit diesem Antrag wollen wir eine Bundesratsinitiative anstoßen, um das endlich zu ändern, denn es handelt sich offenkundig um großtechnische Anlagen mit einem nicht unerheblichen Gefährdungspotenzial.

Ein weiteres Problem, das wir dabei angehen wollen, ist die Einhaltung der in den Betriebsgenehmigungen verankerten Auflagen. In den letzten 20 Jahren wurden die neuinstallierten Windkraftanlagen im Schnitt erheblich höher, leistungsstärker und lauter; das wissen wir alle. Die Mindestabstände zur Wohnbebauung – damit also zu Menschen wie du und ich – wurden jedoch nicht in gleichem Maße angepasst.

Dies führt dazu, dass in angrenzenden Wohngebieten insbesondere die niedrigeren nächtlichen Immissionsschutzgrenzwerte immer häufiger überschritten werden. Diese Grenzwerte wurden übrigens entgegen den Mythen und Legenden gewisser Lobbyisten nicht als Schikane gegen Windkraftanlagen geschaffen, sondern sie existierten in der Technischen Anleitung Luft, der TA Luft, als Verwaltungsvorschrift gegen Lärm bereits viele Jahre, bevor die modernen Windkraftanlagen überhaupt errichtet wurden. Sie gelten also in gleicher Weise für alle Industrieanlagen und dienen damit ganz allgemein dem Schutz von Mensch und Umwelt.

Was passiert eigentlich, wenn die Windkraftanlagen nachts die in der TA Lärm festgelegten Lärmgrenzwerte in der benachbarten Wohnbebauung überschreiten? Die Betreiber der Anlagen erhalten im Rahmen der Betriebsgenehmigung die Auflage, ihre Windkraftanlagen nachts zu drosseln, sprich: Sie sollen es selber prüfen und gegebenenfalls etwas tun.

Doch wer genau überprüft die Einhaltung dieser Auflagen? Wir hatten in unserer Großen Anfrage „Chancen, Kosten und Risiken der Erneuerbaren Energien in Brandenburg“ die Landesregierung danach gefragt. Ich zitiere:

„Wie viele Genehmigungen [von Windkraftanlagen] beinhalten Auflagen bzgl. Schallreduzierung?“ Die Antwort, Drucksache 7/2213, auf Frage 107, lautete:

„Inhalte von Genehmigungsbescheiden und einzelnen Auflagen werden statistisch nicht erfasst. Daher liegen der Landesregierung zur Anzahl der Genehmigungen mit entsprechenden Auflagen keine Informationen vor.“

Wie ohne Kenntnis der Zahl an Anlagen der Zeit- und Personalaufwand für Kontrollen eingeplant werden kann, ist nicht ersichtlich. Offenkundig ist das gar nicht möglich.

Mein Fraktionskollege Péter Vida hatte zusätzlich eine Kleine Anfrage mit dem Thema „Repowering und Neuerrichtung von Windenergieanlagen in der Nähe von Wohnbebauung in Bernau“ gestellt. Darin wurde die Landesregierung gefragt, welche Möglichkeiten die Anwohner haben, wenn sie den Verdacht hegen, dass die Anlagen im Betrieb gegen die Auflagen verstoßen.

Ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/2820:

„Besteht der Verdacht, dass Genehmigungen nicht eingehalten werden, können Betroffene ihre Wahrnehmungen dem LfU übermitteln.“

Davon, dass dann vom LfU prompt reagiert und die Anlage kontrolliert wird, steht in der Antwort natürlich nichts, weil das in der Regel gar nicht erfolgt.

Fazit: Es gibt keine systematischen Kontrollen, ob die Auflagen für Windkraftanlagen eingehalten werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass es nur in wenigen Ausnahmefällen nach Häufung von Beschwerden und nach einem langen Zeitraum überhaupt zu einer Überprüfung kommt.

Diese zum Leidwesen der Anwohner lasche Praxis kann auch im Rahmen der Einführung einer technischen Überprüfung in Form eines TÜVs durch systematische Kontrollen ersetzt, damit also die lasche Praxis überwunden werden.

Und da auch die Prüfunterlagen aufbewahrt und den externen Gutachtern zugänglich gemacht werden sollen, kann auf diese Weise eine technische Überprüfung der Auflagen systematisch kontrolliert werden. Ich würde mich freuen, wenn Sie unserem Antrag zum Wohl und zur Sicherheit der Anwohner und Passanten vor gefährlichen Havarien und unnötiger und nicht genehmigter Dauerbelastung zustimmen würden. Außerdem freue ich mich auf die nun folgende, sicher sehr fundierte und wohlabgewogene Debatte.

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