Windkraft: Landesregierung verweigert Streusiedlungen Mindestabstände

17. Dez 2021

BVB / FREIE WÄHLER Fraktion will auch Bewohner von Streusiedlungen durch Windkraft-Mindestabstände schützen – SPD, CDU und Grüne lehnen Änderungsantrag ab

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Brandenburger vor zu naher Bebauung mit Windkraftanlagen schützen soll. Doch das Gesetz hat mehrere große Haken. So schützt es nur ausgewiesene Wohngebiete. Der ländliche Raum Brandenburgs – der von der Windkraft besonders betroffen ist – besteht jedoch zum Großteil aus Streusiedlungen und Einzelgehöften. Diese erhalten weiterhin keinerlei Schutz durch Landesgesetze.

Daher hat die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion einen Änderungsantrag gestellt, durch den auch Streusiedlungen und Einzelgehöfte berücksichtigt und Schutzabstände erhalten werden.

Kommunen stecken viel Geld und Zeit in die Ausweisung und Entwicklung von neuen Wohngebieten. Geld, das sie durch Flächenverkäufe und das Steueraufkommen der neuen Bewohner wieder reinholen wollen. Genehmigen Landesbehörden jedoch in unmittelbarer Nähe ein Windrad, werden die Flächen dadurch faktisch unverkäuflich. Auch dieses Problem wollten wir mit unserem Änderungsantrag lösen. Hierfür soll das Gesetz auch bei ausgewiesenen Wohngebieten ohne bestehende Bebauung Schutzabstände vorschreiben.

Die Abgeordneten von SPD, CDU und Grünen sowie die Linke lehnten mit ihrer Mehrheit den Schutz eines großen Teils der ländlichen Bevölkerung jedoch ab.

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