Rettet unsere DDR-Garagen!

Worum geht es beim Thema DDR-Garagen?

In der DDR konnten Initiativen Garagen auf öffentlichen Grundstücken errichten. Dies führte zu einer eigenwilligen Rechtssituation: Die Garagen gehören Personen, denen aber das Grundstück nicht gehört. Die Garagenbesitzer hatten nach der Wende nun ein Problem, denn das bundesdeutsche Recht sieht solche Konstellationen nicht vor. Den bestehenden Garagen wurde mit Übergangsregelungen eine gewisse Rechtssicherheit gegeben. Doch diese Übergangsregelungen liefen Ende 2022 aus. Betroffene und Kommunen wissen oft nicht, wie es mit den Garagen weitergeht. Teilweise herrscht als ungerecht empfundene Willkür. So können die Grundstücksbesitzer – oft die Kommunen – den Garagenbesitzern kündigen. Diese verlieren dadurch nicht nur ihre selbst gebaute Garage, sie müssen oft sogar deren Abriss bezahlen!

Der Landtagsabgeordnete Matthias Stefke stellte daher im Landtag einen Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion vor, der Rechtssicherheit bringen soll. Die Landesregierung wird aufgefordert mit einem Rundschreiben die rechtliche Situation klarzustellen. Sie soll so die Standards im Umgang mit den Garagen, deren Besitzern und den Miet- und Pachtverträgen setzen.

Auf unserer Infoveranstaltung „Rettet unsere DDR-Garagen! Wir setzen uns für Sie ein.“ stellen wir unsere parlamentarische Initiative vor. Ziel ist es, dass alle Städte und Gemeinden die rechtlichen Grundlagen gleichermaßen auslegen bzw. anwenden.

 

Die Termine zur Tour in der Übersicht

17.07.2023, 18 Uhr, Potsdam
Bürgerhaus Sternzeichen, Galileistraße 37-39 in Potsdam, Vortrag von Matthias Stefke

16.08.2023, 18 Uhr, Cottbus
Hotel Dorotheenhof, Waisenstraße 19 in Cottbus, Vortrag von Matthias Stefke

24.08.2023, 18 Uhr, Lübbenau
Zum grünen Strand der Spree, Dammstraße 77 in Lübbenau, Vortrag von Matthias Stefke

02.11.2023, 18 Uhr, Bernau
Treff23, Breitscheidstraße 43b in Bernau, Vortrag von Péter Vida

Rechtliche Rahmenbedingungen für DDR-Garagen

Mit dem Auslaufen einer Kündigungsschutzfrist im Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) zum 03.10.2022, hat sich die Eigentumssituation von DDR-Garagen grundlegend verändert. Fortan fällt mit der Kündigung eines Grundstückpachtvertrages nach diesem Stichtag, das Eigentum an der Garage dem Eigentümer des Grundstückes unentgeltlich zu.

Zum 31.12.2022 endete darüber hinaus eine weitere Regelung. Diese sah vor, dass der Pächter nicht verpflichtet ist, das Bauwerk – im konkreten Fall – die Garage bei Vertragsbeendigung zu beseitigen. Stattdessen gilt seit dem 01.01.2023 nun uneingeschränkt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), wonach der Eigentümer nach Vertragsende vom Pächter die Rückgabe der genutzten Fläche im ursprünglichen (unbebauten) Zustand verlangen kann.

Die Besonderheit des Wechsels im Rechtssystem und den entschädigungsfreien Verlust des Gebäudes wird vom BGB aber nicht erfasst. Hinzu kommt die Besonderheit, dass einzelne Garagen gar nicht zurückgebaut werden können, ohne andere Garagen in ihrem Bestand zu gefährden. Wie damit umzugehen ist, wird im Land bislang jedoch unterschiedlich gehandhabt – Rechtssicherheit sieht anders aus.

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