Erschließungsbeiträge abschaffen

Eines unserer wichtigsten Themen ist die Herstellung von mehr kommunaler Abgabengerechtigkeit. 2018/2019 haben wir es durch eine erfolgreiche Volksinitiative geschafft, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen.

Nun wollen wir den noch letzten erforderlichen Schritt tun und auch die Anwohner von Erschließungsstraßen („Sandpisten“) entlasten. Hierzu haben wir bereits verschiedene parlamentarische Initiativen unternommen, von denen alle leider abgelehnt wurden.

10-Punkte-Plan Entlastung Erschließungsbeiträge

Im Rahmen einer 30 Orte umfassenden Infotour hat die Landtagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER die Maßnahmen, die wir im Landtag ergreifen, vorgestellt und erläutert, welche Möglichkeiten die Bürger schon jetzt vor Ort haben, um sich gegen überzogene Erschließungsbeitragsbescheide zu wehren.

Hier sehen Sie ein Zusammenschnitt der Infotour aus Brandenburg an der Havel:

1. Zwei Drittel der in Brandenburg erhobenen Beiträge sind/waren Ausbaubeiträge, ein Drittel Erschließungsbeiträge. Die Ausbaubeiträge haben wir durch eine erfolgreiche Volksinitiative 2018/2019 abgeschafft.

2. Rechtssichere Abgrenzung von Ausbau und Erschließung: Richtige Anwendung des Urteils BVerwG vom 11.07.2007 durchsetzen, insbesondere Beweislast der Gemeinden beachten. Antrag im Landtag (Drs. 7/259 Neudruck) durch SPD, CDU, Grüne abgelehnt.

3. Einführung des Bernauer Modells: Mitbestimmung bei Anliegerstraßen, um teure Erschließungsmaßnahmen zu verhindern. Antrag im Landtag zur landesweiten Einführung (Drs. 7/259 Neudruck) durch SPD, CDU, Grüne abgelehnt.

4. Möglichkeit der Änderung der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzungen: Senkung der Bürgeranteile auf ca. 60 % möglich. Druck in den Gemeinden durch Anträge auf Änderung der lokalen Erschließungsbeitragssatzungen. Antrag im Landtag auf Rundschreiben an alle Kommunen zur Erläuterung der Senkungsmöglichkeiten (Drs. 7/1141) durch SPD, CDU, Grüne abgelehnt.

5. Einführung von Musterklagen, um sich gegen gemeinschaftlich gegen rechtswidrige Bescheide wehren zu können. Gesetzesantrag (Drs. 7/626) durch SPD, CDU, Grüne abgelehnt.

6. Aufsplittung der Kosten im Beitragsbescheid. Trennung Dienstleistung/Material zwecks Anerkennungsfähigkeit durch Finanzämter.

7. Nutzung von alternativen Beschichtungsmethoden: ressourcenschonende, nicht-umlagefähige „erweiterte Straßenunterhaltung“, um unnötige Versiegelungen zu vermeiden und kostengünstiger zu bauen. Werbung für dieses Modell landesweit und Antrag im Landtag auf Erlass eines entsprechenden Rundschreibens an alle Kommunen (Drs. 7/1141) durch SPD, CDU, Grüne abgelehnt.

8. Rechtlich richtige Beurteilung, ob Erschließung vorlag unter Beachtung der Technischen Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen (TGLs) der DDR. Landesweite Information an Bürger und Bauämter, dass TGLs zu prüfen sind, bevor pauschal Sandstraßen als Erschließung eingestuft werden. Antrag im Landtag auf Änderung des Gemeindestraßen-Leitfadens (Drs. 7/1361) durch SPD, CDU, Grüne abgelehnt.

9. Musteranträge in den Gemeinden: Resolutionen, in denen der Landtag aufgefordert wird, die Erschließungsbeiträge abzuschaffen. Etwa 20 Gemeinden haben entsprechende Beschlüsse gefasst, den Landtag zur Gesetzesänderung aufzufordern.

10. Gesetzesantrag auf Überleitung des Erschließungsbeitragsrechts von Bundesrecht in Landesrecht mit dem Inhalt der Abschaffung, außer für Grundstückszufahrten und neue Investorengebiete. Gesetzesantrag (Drs. 7/1752) durch SPD, CDU, Grüne abgelehnt.

Das Bild zeigt die unrealistischen Annahmen und Berechnungen des Ministeriums anschaulich.

Stellungnahme zum Bericht des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)

Stellungnahme der Landtagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER zum Bericht des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 29.07.2020 (Erschließungsbeiträge, Datenerhebung zur Problematik der „Sandpisten“ im Land Brandenburg) betreffend die angeblichen Kosten einer Beitragsabschaffung in Höhe von 4 Milliarden Euro.

Zusammenfassung

Der Bericht des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung wird in Stil und Inhalt in keiner Weise den parlamentarischen Anforderungen gerecht und erweist sich als eine völlig unzureichende, in weiten Teilen sogar irreführende Information des Ausschusses. Auf jeden Fall erfüllt er die Ansprüche an eine substantiierte Sachverhaltsermittlung nicht.

  • Der Bericht stützt sich nur auf die Rückmeldung von etwa der Hälfte aller Gemeinden. Es wurde ohne Gewichtung und Berücksichtigung eines Flächenfaktors einfach auf 100 % hochskaliert.
  • Entgegen den Bestimmungen des Baugesetzbuches zieht das Ministerium den bei den Gemeinden verbleibenden Kostenanteil nicht ab und kalkuliert mit 100 %, obwohl der Schnitt bei etwa 80 % liegt.
  • Der Bericht geht fälschlich davon aus, dass binnen 20 Jahren alle Sandpisten (inkl. Feldwegen, Sackgassen etc.) grundhaft ausgebaut bzw. erschlossen werden. Denn es wurde tatsächlich nicht nach den „bewohnten Sandstraßen“, sondern den „dem Verkehr gewidmeten Sandstraßen“ gefragt.
  • Das Ministerium ignoriert, dass es nicht einmal ansatzweise die Baufirmenkapazitäten gibt, um jährlich 200 km Sandstraßen zu erschließen (derzeit ca. 10-20 km pro Jahr).
  • Die Annahme, dass die Erschließungsbeiträge von 14,4 Mio. Euro jährlich (Bericht Innenministerium 2018) schlagartig auf 200 Mio. Euro steigen, ist kalkulatorisch abwegig.
  • Rechtlich unzutreffend geht das Ministerium davon aus, dass das Konnexitätsprinzip den Ersatz theoretisch-fiktiver Kosten gebietet; richtigerweise sind nur tatsächlich ausfallende Einnahmen zu ersetzen.
  • Der Bericht unterstellt, dass die Bautätigkeit im Bereich Erschließung von einem Jahr aufs andere um das 14fache steigt, was praktisch unmöglich ist.

Im Einzelnen

1. Der Bericht beachtet in keiner Weise die vor weniger als 2 Jahren durch die Landesregierung gewonnenen Erkenntnisse. Am 28.11.2018 veröffentlichte die Landesregierung in Drucksache 6/10024 den Bericht zum Beschluss des Landtages Brandenburg „Grundlagen für eine Weiterentwicklung der Straßenausbaubeiträge schaffen!“ vom 30. Mai 2018 (Drucksache 6/8796-B). Dieser ist mit 40 Seiten Umfang deutlich substantiierter als das aktuelle
4-seitige Schreiben.

2. Der Bericht leidet schon an dem Defizit, dass sich lediglich 54,4 % der Gemeinden an der Abfrage beteiligt haben. Damit bleibt er in seiner Stichprobentiefe weit hinter dem Bericht des Innenministeriums vom 28.11.2018 zurück, der sich auf eine Beteiligung von 93 % der Gemeinden stützen konnte. Offenbar wird seitens des Infrastrukturministeriums einfach von 54,4 auf 100 hochskaliert. Dies ist bei der Frage nach der Kilometerzahl an Sandpisten natürlich mathematisch nicht zulässig, weil hierbei der Flächenfaktor der Gemeinden offensichtlich völlig außer Acht gelassen wird.

3. Die Annahme, dass der Ausbau eines Kilometers generell mit 1 Million Euro zu kalkulieren wäre, ist zu hoch angesetzt, da sie dem Umstand, dass viele Anliegerstraßen nur „schlank“ ausgebaut werden, nicht Rechnung trägt.

4. Entgegen der gesetzlichen Bestimmung des § 129 Abs. 1 S. 3 BauGB kalkuliert das Infrastrukturministerium mit einer 100%igen Kostentragung durch das Land. Dies ist – entgegen der Darstellungen im Bericht – keine Vereinfachung, sondern eine völlige Fehlberechnung. Denn zahlreiche Gemeinden haben in den letzten Jahren den Anliegeranteil von 90 % auf teilweise bis zu 50 % gesenkt. So sind Regelungen mit 60 % oder 70 % keine Seltenheit. Auf jeden Fall trägt der Bürger nirgendwo mehr als 90 %. Hier aus sog. „Vereinfachungsgründen“ einfach pauschal und flächendeckend 100 % anzunehmen, ist grob falsch.

Derzeit werden rund 10-20 Kilometer pro Jahr gebaut. Eine Steigerung auf 200 Kilometer pro Jahr ist utopisch.

5. Die Annahme, dass binnen 20 Jahren alle Sandstraßen erschlossen werden könnten bzw. würden, ist völlig realitätsfremd:

a) In den 30 seit der Wende vergangenen Jahren entsprach die Bautätigkeit der Gemeinden dem allseits bekannten Zustand. Anzunehmen, dass nunmehr binnen 20 Jahren alle Straßen grundhaft ausgebaut werden würden, ist abwegig.

b) Das Infrastrukturministerium kalkuliert jede beliebige Straße ein, also auch jeden Feldweg, der in gemeindlicher Hand ist. Es ist lebensfremd, anzunehmen, dass die Gemeinden jede Stichstraße, jede Sackgasse, jeden Feldweg jemals ausbauen wollen würden. Die beitragsbelasteten 4.000 Kilometer entbehren jeder Grundlage.

c) Der Bericht verkennt, dass nur die Anliegeranteile abgeschafft werden, nicht aber der gemeindliche Anteil der Kosten. Durch die verbleibende Zahllast der Gemeinden besteht weiterhin eine „natürliche Hemmung“, nicht alles auszubauen. Nichts Anderes hat sich auch bei der Abschaffung der Straßenbaubeiträge gezeigt. Durch den Erhalt des gemeindlichen Anteils entsteht eine Regulierung im Sinne eines ortsüblichen, angemessenen Ausbaumaßes und Ausbaugebarens.

d) Die Kapazitäten der in Brandenburg bzw. Deutschland tätigen Baufirmen erlauben eine hier angenommene Ausbaugeschwindigkeit überhaupt nicht. Aufgrund der allseits bekannten Auslastung der Firmen können niemals 200 Kilometer Sandstraßen pro Jahr in Brandenburg (zuzüglich zu Ausbaumaßnahmen und Reparaturen!) grundhaft ausgebaut werden. Es ist nicht nachvollziehbar, wie das zuständige Fachministerium ernsthaft zu dieser Annahme kommen kann.

Der jährliche Betrag soll angeblich von 14,4 Mio. Euro auf 200 Mio. Euro steigen. Auch das halten wir für enorm unrealistisch.

6. Die utopische Zahl von 4 Milliarden Euro ist extrem unseriös und widerspricht der im Jahr 2018 erfolgten Datenerhebung des Innenministeriums. So kommt dieses im o. g. Bericht vom 28.11.2018 zu dem Ergebnis, dass in den Jahren 2015 bis 2017 alle Gemeinden Brandenburgs in Summe jährlich durchschnittlich gerade einmal 14,4 Millionen Euro an Erschließungsbeiträgen festgesetzt und sogar nur 12,3 Millionen Euro vereinnahmt haben. Wie man angesichts dieser Zahlen auf eine nunmehr entstehende Zahllast von 200 Millionen Euro pro Jahr kommen kann, ist nicht nachvollziehbar. Dies würde bedeuten, dass sich die Bautätigkeit in allen Gemeinden Brandenburgs schlagartig von einem Jahr aufs andere mindestens um das 14fache steigern müsste.

7. Die Behauptung, das Land müsse aufgrund des Konnexitätsprinzips (Art. 97 Abs. 3 S. 2 Landesverfassung) 200 Millionen Euro pro Jahr bereitstellen, ist auch rechtlich abwegig. Denn selbstverständlich sind nur die Kosten zu ersetzen, die auch tatsächlich jeweils anfallen und nicht jene, die theoretisch, bei einer niemals eintretenden sofortigen Erschließung aller Straßen anfallen könnten, die sodann auch noch gesetzeswidrig ohne Gemeindeanteil berechnet werden.

8. Im Übrigen begibt sich das Infrastrukturministerium auch in einen kaum erklärbaren Widerspruch zu den eigenen Ausführungen. So berichtete das Infrastrukturministerium am 22.04.2020 auf Fragen aus der entfallenen Sitzung des AIL am 26.03.2020 bzgl. Punkt 6 „Sonstige Maßnahmen“, dass die von der Landesregierung eingestellten 40 Millionen Euro für den Mehrbelastungsausgleich für den Wegfall der Straßenbaubeiträge „auskömmlich und damit bedarfsgerecht“ seien. Hierbei ist zu beachten, dass gemäß dem Bericht des Innenministeriums vom 28.11.2018 die Gemeinden in den Jahren 2015 bis 2017 im Jahresdurchschnitt 24,7 Millionen Euro an (inzwischen abgeschafften) Straßenbaubeiträgen festgesetzt bzw. 23,7 Millionen Euro erhoben haben. Die Festsetzung von 40 Millionen Euro sollte vor allem dem Umstand Rechnung tragen, dass man Verwaltungskosten bei der Rückabwicklung von Beiträgen erstatten wollte. Wenn man deren Kosten mit rund 10 % annimmt (so auch Gesetzentwurf SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke, Abg. Vida vom 26.03.2019, Drs. 6/10943 Neudruck, Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen, angenommen am 19.06.2019), bedeutet dies, dass rund 36 Millionen Euro zur Deckung der Ausbaukosten aufzubringen sind. Dies stellt eine Steigerung von 2015-2017 zu 2020 von 24,7 Millionen Euro auf 36 Millionen Euro, mithin eine Erhöhung um rund 46 % dar, was plausibel ist. Im Bereich der Erschließungsbeiträge hingegen soll entsprechend dem jetzigen Bericht des Infrastrukturministeriums eine Steigerung von 14,4 Millionen Euro auf 200 Millionen Euro, mithin um fast 1.400 %, eintreten.

9. Das Infrastrukturministerium beharrte in der Landtagsdebatte am 28.08.2020 weiterhin auf diesen Zahlen, obwohl:

– es sich in beiden Fällen um vergleichbare handwerkliche Tätigkeiten, die von denselben Baufirmen mit denselben Baumaterialien ausgeführt werden, handelt,

– in beiden Fällen weiterhin gemeindliche Eigenanteile zu tragen sind,

– in beiden Fällen gemeindliche Straßen ortsüblich hergestellt werden.

Die Behauptung des Infrastrukturministeriums geht dahin, dass im Falle des Ausbaus ein gemeindlicher Anteil von ca. 30 % verbleibt, der so hoch sei, dass dies die Gemeinden hemme, alles auszubauen, wodurch sich die moderate Steigerung von nur 46 % erkläre. Im Falle der Erschließung jedoch verbleibt bei den Gemeinden nur ein Anteil von 20 %, der so „niedrig“ sei, dass eine Steigerung im Baubereich um 1.400 % eintrete. Dies würde bedeuten, dass die Bautätigkeit im Bereich Erschließung bei lediglich 10 Prozentpunkten Differenz im Gemeindeanteil 28-mal (!) so stark zunimmt wie im Bereich Ausbau. Diese Gegenüberstellung verdeutlicht die Absurdität der angenommenen Kalkulation. Daher geht auch die jüngst aufgestellte Behauptung, durch die Abschaffung der Erschließungsbeiträge würden Begehrlichkeiten geweckt, weswegen es doch so teuer werde, ins Leere. Vielmehr ist davon auszugehen, dass auch bei den Erschließungsmaßnahmen eine moderate Preissteigerung eintritt, die zusammen mit einer Verwaltungskostenpauschale eine jährliche Gesamtbelastung von ca. 25-35 Millionen Euro (und nicht von abwegigen 200 Millionen Euro) mit sich bringen dürfte. Diese Zahl deckt sich auch mit den Rückmeldungen aus verschiedenen Gemeinden, die für das Jahr 2019 Erschließungsbeiträge in vergleichbarer Höhe wie in den Jahren 2015 bis 2017 gemeldet haben.

10. Trotz dieser Darlegungen hat der Landtag am 28.08.2020 unter Berufung auf den höchst fragwürdigen Bericht des Infrastrukturministeriums den Gesetzesantrag von BVB / FREIE WÄHLER zur weitgehenden Abschaffung der Erschließungsbeiträge (Drs. 7/1752) mit Stimmen von SPD, CDU, Grünen mehrheitlich abgelehnt. Nicht einmal einer Ausschussberatung wurde zugestimmt.

Musterantrag für Ihre Stadtverordnetenversammlung oder Gemeindevertretung

Resolution an den Landtag Brandenburg zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Märkischer Sand fordert den Landtag Brandenburg auf, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Recht der Erschließungsbeiträge (§§ 127-135 BauGB) unter Anwendung der durch Art. 125a Abs. 1 GG gegebenen Möglichkeit durch Landesrecht zu ersetzen. In der sodann zu schaffenden landesgesetzlichen Bestimmung soll geregelt werden, dass Beiträge für die erstmalige Herstellung von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen nicht erhoben werden.

 

Begründung:

Die Abschaffung der Straßenbaubeiträge durch Beschluss des Landtages am 13.06.2019 hat zu einer spürbar gerechteren Lastenverteilung im Bereich der Kommunalabgaben geführt. Die neue Gesetzesregelung fußte auf der Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“, die auf breite gesellschaftliche Akzeptanz stieß. Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung, einschließlich der Mieter, befürwortete die Abschaffung.

Diese Diskussion zeigte, dass ein Bewusstsein dafür besteht, dass Anlagen des Allgemeinwohls nicht durch einige wenige Anlieger zu bezahlen sein sollten. Die mitunter entstehenden finanziellen Härten bis hin zum Verkauf des eigenen Hauses aufgrund nicht mehr gegebener Möglichkeit der Gewährung eines Kredits waren weder politisch noch rechtlich zu rechtfertigen. Die Entlastung der Anlieger schafft dabei auch sozialen Frieden innerhalb der Gemeinde und senkt verwaltungsrechtliche Streitigkeiten aufgrund der Abrechnungsmodalitäten deutlich.

Diese Grundsatzüberlegungen gelten auch für Erschließungsbeiträge, also Beiträge, die für die erstmalige Herstellung erhoben werden. Auch in diesen Fällen handelt es sich um Anlagen, die durch jedermann genutzt werden und somit Güter der Allgemeinheit sind. Die Herstellung von Straßen ist eine der grundlegendsten Maßnahmen staatlicher bzw. kommunaler Daseinsvorsorge. Dennoch zahlen die Anlieger in den Brandenburger Gemeinden einen Eigenanteil von bis zu 90 %, wobei oft der Höchstwert veranlagt wird.

Art. 125a Abs. 1 i. V. m. Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG bestimmt, dass das Recht der Erschließungsbeiträge (nur) solange bundesrechtlich geregelt bleibt, bis es nicht durch Landesrecht ersetzt wird. Hiernach hat der Landtag Brandenburg es in der Hand, ein eigenes Landesgesetz zum Erschließungsbeitragsrecht zu verabschieden. So haben etwa Baden-Württemberg und Bayern hiervon schon Gebrauch gemacht.

Die neu zu schaffende Brandenburger Regelung soll beinhalten, dass Erschließungsbeiträge für Straßen, Wege und Plätze – so wie Straßenbaubeiträge auch – nicht mehr erhoben werden.

Der Einwand, wonach Eigentum verpflichte, verfängt angesichts des Umstandes, dass die Anlieger nicht Eigentümer der Straße sind, nicht. Vielmehr werden durch eine Beitragsfreiheit Verwaltungskosten gespart, die somit der Baumaßnahme an sich zugutekommen können. Schließlich wird durch einen für das Land vertretbaren fiskalischen Aufwand Beitragsgerechtigkeit und soziale Ruhe geschaffen. Die finanziellen Sorgen der oftmals älteren Bürger oder von Familien müssen überwunden werden. Der erzwungene Verkauf von Grundstücken oder die Eintragung von Grundschulden o. ä. ist kein politisch vertretbarer Weg.

Durch die Umlegung der Kosten auf die Allgemeinheit entsteht ein gesteigerter Druck zur Findung kostengünstiger Alternativen, wie es derzeit gerade nicht der Fall ist. Dies wiederum kommt allen zugute.

Daher ist es sozial, politisch und fiskalisch zeitgemäß, auch die Abschaffung der Erschließungsbeiträge auf den Weg zu bringen und die Anlieger durch Übernahme der Eigenanteile durch das Land zu entlasten. Dies stellt auch eine signifikante Erleichterung für die Gemeinden dar.

Sie können sich den Musterantrag auch hier als PDF herunterladen.

Alle Beiträge und Reden zum Thema Erschließungsbeiträge

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